648

FIR ITALIA S.P.A.

ALLGEMEINE FIR-VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

1. ANNAHME DER BEDINGUNGEN - Die FIR ITALIA Lieferungen werden ausschließlich unter

folgenden Bedingungen durchgeführt, die der Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages,

der Bestellung oder dem Erhalt der FIR ITALIA Auftragsbestätigungen oder FIR ITALIA

Rechnungen annimmt. Andere Bedingungen oder auch mündliche Vereinbarungen jeder Art

haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von FIR ITALIA ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. PREISE - Die Preise verstehen sich in Euro, in USDollars oder in der von FIR ITALIA

vorgezogenen Währung. Die im Auftrag, in der Bestellung, in der Auftragsbestätigung

angegebenen Preise können von FIR ITALIA jederzeit proportionell zu den anteiligen

Material- und Lohnkosten erhöht werden, wenn sich vor Auslieferung wesentliche Materal-

oder Lohnkostensteigerungen ergeben haben sollten.

Für den italienischen Markt ist die Merkwertsteuer eingerechtet während für den

aussländischen Markt ist nicht einschließlich.

Für Aufträge unter Euro 2.600 (oder entsprechenden Betrag in der ausländischen Währung)

wird ein Aufschlag von 10% (zehnProzent) durchgef

ührt.

Für Aufträge unter Euro 5.200(oder entsprechenden Betrag in der ausländischen Währung)

wird ein Aufschlag von 5% (fünfProzent) durchgef

ührt.

3. UNWIDERRUFLICHE BESTELLUNG - VERTRETER - Die vom Auftraggeber erteilten

Bestellungen sind unwiderruflich.

Jeder vom zuständigen Getriebsvertreter entgegenommene Auftrag versteht sich “unter

Vorbehalt der FIR ITALIA Genehmigung”.

4. VERSAND UND TRANSPORTSPESEN - Die Lieferung der FIR ITALIA Waren erfolgt frei

FIR ITALIA Werk. Der Versand erfolgt nach den Vorschriften des Auftraggebers; sollten diese

fehlen, versendet FIR ITALIA die Ware auf dem von FIR ITALIA gewählten besten Wege. Auf

ausdrückliche schriftliche Anfrage des Kunden kann die Ware zu seinen Lasten versichert

werden. Unter Vorbehalt anderer, schriftlicher Vereinbarungen.

5. VERLUST UND TRANSPORTSCHÄDEN - Die Ware, auch wenn sie frei Bestimmungsort

geliefert werden sollte, reist auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Eventuellle Verluste oder

Beschädigungen müßen dem Transportunternehmen bei Erhalt der Sendung gemeldet werden.

6. REKLAMATIONEN - Die Mengekontrolle der Ware und deren Übereinstimmung mit den

bestellten Artikeln muß bei Erhalt der Ware durchgef

ührt werden; eventuelle Reklamationen

müßen innerhalb 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreibebrief gemeldet werden.

Später gemachte Meldungen werden nicht berücksichtig.

7. LIEFERUNGSVERPFLICHTUNG - FIR ITALIA wird mit der Übergabe der Ware an das

Transportunternehmen oder den Spediteur von Ihrer Lieferungsverplichtung befreit. Es ist

FIR ITALIA Gewohnheit, Liefertermine möglicherweise anzugeben, die sich der Realität

herannähern. Selbstverständlich sind diese Angaben nicht verbindlich aber es wird von FIR

ITALIA Seite alles getan werden, die angegebenen Liefertermine, mit Ausnahme in Fällen der

höheren Gewalt oder ohne FIR ITALIA Schuld verursachten Fällen, einzuhalten. Unter dem

Begriff der höheren Gewalt versteht sich auch der Ausfall beschädigter Werkzeugmaschinen,

die totale oder teilweise Schließung der FIR ITALIA Werkstätten, Streiks, Brände,

Explosionen, Sabotagen, Mobilmachungen, Krige, das Inkrafttreten von Ein- und Ausfuhr-

Verboten oder -Beschränkungen, eine beachtliche Erhöhung der Importspesen, Änderungen

der Valuta-Wechselkurse u.s.w. Die Nichtbeachtung von FIR ITALIA Seite der angegebenen

Lieferfristen gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, den bereits erteilten Auftrag zu stornieren,

verfallene oder vor dem Verfall stehenden Zahlungsfristen aufzuschieben, Schadenersatz,

Entschädigungen oder jeglichen anderen Schadenausgleich zu fordern.

8. ZAHLUNGEN - Gültig und befreiend sind nur Zahlungen, die direkt in FIR ITALIA Kassen

am Verwaltungssitz gegen Aushändigung einer regul

ären Quittung geleistet werden. Jede

andere Zahlungsart, gleichwie durchgeführt, erfolgt auf Risiko und Gefahr und Kosten des

Kunden. Befreiende gelten außerdem nur Zahlungen, die in der gültigen Landeswährung

geleistet werden, und zwar rein netto von Skonto oder Abrundungen und zu den in der

Rechnung genannten Terminen.

In besonderen Fällen behaltet FIR ITALIA sich das Recht vor, Wechsel anzunehmen.

Die Annahme von Wechseln und Schecks oder anderen gleichwertigen Papieren tilgt die

Schuld nicht, solange alle auf den Papieren genannten Beträge auf FIR ITALIA Bankkonto

gutgeschrieben werden. Zahlungen mit befreiender Wirkung k

önnen an FIR ITALIA Vertreter

nur dann geleistet werden, wenn der Vertreter eine f

ür das laufende Kalenderjahr gültige

Inkasso-Vollmacht vorweisen kann. Die Gewährung eines Kassaskontos setzt voraus, daß

auf dem Konto des Käufers keine fälligen Beträge für vorher durchgeführte Lieferungen

offenstehen.

9. ZAHLUNGSVERZÜGE - Für bei FIR ITALIA mit Versp

ätung eingehende Zahlungen

behaltet sich FIR das Recht vor, Verzugszinsen, beginnend am Tage nach Verfallsdatum,

ohne besondere Mahnung und ohne dadurch die Eintreibbarkeit des Kredites beeinträchtigt

sei (ART. 1186 Cod. Civ.) FIR ITALIA behaltet sich das Recht vor, nach 10 Tage Verspätung

Sichttratten zur Deckung der unbezahlten Rechnungen mehr entsprechende Verzugszinsen

auszustellen, auch wenn diese Tratten nicht ausdr

ücklich autorisiert wurden. Sämtliche

Spesen und Gebühren für die Ausstellung der Papiere sowie die Bankspesen gehen zu

Lasten des Kunden. Schließlich behaltet FIR ITALIA sich das Recht vor, sollten die Zahlungen

nicht zu den vereinbarten Terminen durchgeführt worden sein, die Auslieferung auch von

eventuell bereits bestätigten Ware auszuheben.

10. GARANTIE - FIR ITALIA garantiert unter den folgenden Bedingungen und

Beschränkungen, dass ihre Erzeugnisse (oder Teile von ihnen) ab dem Kaufdatum für eine

Zeit von:

- 5 Jahren für Gussdefekte

- 5 Jahre für Defekte auf den Kartuschen mit keramischen Scheiben und Schrauben

- 2 Jahre für Defekte auf thermostatischen Kartuschen

- 5 Jahren für Verchromungsdefekte

- 5 Jahre für alle nicht verchromten Ausführungen

Es wird darauf hingewiesen, das die Garantie FIR ITALIA auf die Feinverarbeitung dann verfällt,

wenn die Instandhaltung und die Reinigung nicht angemessen und stetig durchgeführt wird.

VORGANGSWEISE

Reklamen müssen innerhalb der oben angeführten Garantiezeit bzw. innerhalb von 8 (acht)

Tagen nach Feststellung schriftlich an FIR ITALIA und/oder dem von FIR ITALIA befugten

Vertreiber/Händler, bei dem das Erzeugnis erworben wurde, gerichtet werden.

In schriftliche Reklamen müssen als Kaufnachweis die Originalrechnung oder der

Kassenbeleg (mit Namen und Adresse des Verkäufers, Kaufdatum, Modell und Seriennummer

des erworbenen Produkts) und der festgestellte Mangel angegeben sein.

Die FIR ITALIA Kundendienstabteilung wird die Reklame so schnell wie möglich auf die

folgende Weise bearbeiten:

- Kontrolle der oben genannten Bedingungen

- Überprüfung der Art der Reklame

- Schriftliche Mitteilung der FIR ITALIA mit der Genehmigung für die Rückerstattung

des defekten Produkts (oder eines Teils) gegen Nachname mit dem Kassenbeleg. Die

Rückerstattung des Materials erfolgt frei Haus. Es erfolgt in jedem Fall eine schriftliche

Mitteilung vonseiten der FIR ITALIA über die Vorgangsweise.

Die Garantie über nicht installierte Produkte wird außer in den drei oben angeführten

Fällen nur dann anerkannt, wenn der Artikel FIR ITALIA original verpackt mit Kassenbeleg

rückerstattet wird.

GARANTIEVERFALL

Die Garantie verfällt in den folgenden Fällen:

- Bei fehlender Originalrechnung oder fehlendem Originalkaufbeleg (mit Namen und Adresse

des Verkäufers, Kaufdatum, Modell und Seriennummer des erworbenen Produkts)

- Reklamen nach Ablauf der Garantiezeit und später als 8 Tage nach der Entdeckung des

Mangels. Bei sichtbaren und „offensichtlichen« Defekten (z.B. Ausführungen, Behandlungen

der verchromten, farbigen, vergoldeten oder behandelten Oberflächen und sofort sichtbaren

Mängeln) beginnt die 8-Tagesfrist (acht) ab dem Empfang der Waren.

- Falsche oder unsachgemäße Installation des Produkts

- Falscher Gebrauch und falsche Benutzung des Produkts

- Falsche Wartung des Produkts, die nicht den Empfehlungen im Abschnitt Reinigung und

Wartung entspricht Insbesondere die Garantie für Mängel auf verchromten Oberflächen und

alle anderen Ausführungen erfordert tägliche Instandhaltungsarbeiten, die ausschließlich mit

einem weichen Tuch und Wasser durchgeführt werden dürfen. Tropfen und Wasserrückstände

auf dem Produkt müssen immer sofort entfernt werden.

- Chemikalien, elektrochemische oder elektronische Wirkstoffe, normaler Gebrauch,

Beschädigung oder Verschleiß des Produkts

- Eingriffe, Reparaturen oder Änderungen am Produkt vonseiten des Endbenutzers oder

von Dritten, die nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Ausgenommen davon sind normale

Wartungsarbeiten nach den Anweisungen vonseiten des Endverbrauchers.

- Transport der Waren Auch wenn die Waren frei Bestimmungsort rückerstattet werden,

werden sie auf Gefahr des Verbrauchers versandt. Leckagen und Störungen müssen dem

Transporteur schriftlich beim Empfang der Waren auf dem Versanddokument mitgeteilt

werden.

GARANTIELIMITS/AUSSCHLUSS

Die Garantieleistungen werden von FIR ITALIA mit darauf folgender Qualitätskontrolle

vonseiten der Qualitätsabteilung geleistet.

Ersetzte Teile bleiben im alleinigen Besitz der FIR ITALIA.

FIR ITALIA kann Garantieleistungen ablehnen, wenn der Benutzer den Verpflichtungen zu

seinen Lasten nicht korrekt nachgekommen ist.

Die Garantie von FIR ITALIA ist nicht erneuerbar.

Die vorliegende Garantie wird ausschließlich für Reparaturen und/oder Ersetzungen von

defekten und nicht Verschleiß ausgesetzten Teilen ausgestellt. Die Garantie beschränkt sich

jedoch auf den Preis des defekten Teils, wie aus den Preislisten der FIR ITALIA hervorgeht.

Vergütungen für Montage oder Demontage des Produkts werden ausgeschlossen.

Die vorliegende Garantie beeinträchtigt oder reduziert weder die ausschließlichen Rechte des

Endverbrauchers noch irgendwelche anderen Rechte, die aufgrund von anderen Verträgen

zwischen dem Endverbraucher und FIR ITALIA entstehen könnten.

Diese vertragsmäßige Garantie beeinträchtigt nicht die vorgesehenen Rechte nach dem

Gesetzeserlass Nr. 24 vom 02/02/02. Angewendet wird die Richtlinie 1999/44/EG zu

bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter.

11. WARENRÜCKSENDUNGEN UND AUFTRAGSANNULIERUNG - Rücksendung bestellter

Waren oder Annulierung von Aufträgen, auch wenn noch nicht aufgeführt, können nur mit dem

FIR ITALIA schriftlich gegebenen Einverständnis erfolgen. Für alle Warenrücksendungen,

auch wenn von FIR ITALIA genehmigt, wird dem Kunden für Bearbeitungs- und -Lagerspesen

ein Unkostenbeitrag in Höhe von mindenstens 20% (zwanzigProzent) des Betrages belastet.

12. MODELLE UND ZEICHNUNGEN - Die Modelle, Zeichnungen und Plane bleiben

FIR ITALIA Eigentum. Es ist nicht gestattet, ohne FIR ITALIA ausdrückliche schriftliche

Genehmigung, diese zu reproduzieren, zu benutzen oder sie Dritten zu übergeben.

Die Abbildungen der Modelle selbst in FIR ITALIA Katalogen und Prospekten sowie die

diesbezüglichen technischen Angaben in FIR ITALIA Preislisten und Broschuren verstehen

sich zur Information und können von FIR ITALIA jederzeit, nach ihrem unanfechtbaren

Erachten, geändert werden. Daher übernimmt FIR ITALIA keinerlei Verantwortung für

gleichwelche eventuell festgestellt Unterschiede.

13. EIGENTUMSVORBEHALT - Alle von FIR ITALIA gelieferten Waren bleiben FIR

ITALIA Eigentum bis alle FIR ITALIA Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung,

Gesamtbezahlung einschließlich entsprechender Nebenspesen, beglichen sind. Im Falle,

daß der Käufer die von FIR ITALIA gelieferte Ware veräußert, tritt er hiermit bis zur völligen

Tiltung aller FIR ITALIA Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung

entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an FIR ITALIA ab.

Auf FIR ITALIA Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Käufer (d.h. seinem

Kunden) bekanntzugeben, FIR ITALIA die zur Geltendmachung der FIR ITALIA Rechte

gegen seine Abnehmer notwendigen Auskünfte zu erteilen und FIR ITALIA die erforderlichen

Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderung die FIR

Lieferungsforderungen, ist FIR ITALIA insofern nach Abzug ihrer Forderung und kosten zur

Rückerstattung an den Käufer verpflichtet.

14. GERICHTSSTAND - Für alle eventuell entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das

Amtgericht in MILANO/Italien zuständig. Diese Bedingungen unterliegen dem Italienischen

Recht und sind gültig die allgemeine FIR ITALIA-Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, die

hinten unserer Rechnungen sind.