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FIR ITALIA S.P.A.
1. ANNAHME DER BEDINGUNGEN - Die FIR ITALIA Lieferungen werden ausschließlich unter
folgenden Bedingungen durchgeführt, die der Auftraggeber mit der Erteilung des Auftrages,
der Bestellung oder dem Erhalt der FIR ITALIA Auftragsbestätigungen oder FIR ITALIA
Rechnungen annimmt. Andere Bedingungen oder auch mündliche Vereinbarungen jeder Art
haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von FIR ITALIA ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. PREISE - Die Preise verstehen sich in Euro, in USDollars oder in der von FIR ITALIA
vorgezogenen Währung. Die im Auftrag, in der Bestellung, in der Auftragsbestätigung
angegebenen Preise können von FIR ITALIA jederzeit proportionell zu den anteiligen
Material- und Lohnkosten erhöht werden, wenn sich vor Auslieferung wesentliche Materal-
oder Lohnkostensteigerungen ergeben haben sollten.
Für den italienischen Markt ist die Merkwertsteuer eingerechtet während für den
aussländischen Markt ist nicht einschließlich.
Für Aufträge unter Euro 2.600 (oder entsprechenden Betrag in der ausländischen Währung)
wird ein Aufschlag von 10% (zehnProzent) durchgef
ührt.
Für Aufträge unter Euro 5.200(oder entsprechenden Betrag in der ausländischen Währung)
wird ein Aufschlag von 5% (fünfProzent) durchgef
ührt.
3. UNWIDERRUFLICHE BESTELLUNG - VERTRETER - Die vom Auftraggeber erteilten
Bestellungen sind unwiderruflich.
Jeder vom zuständigen Getriebsvertreter entgegenommene Auftrag versteht sich “unter
Vorbehalt der FIR ITALIA Genehmigung”.
4. VERSAND UND TRANSPORTSPESEN - Die Lieferung der FIR ITALIA Waren erfolgt frei
FIR ITALIA Werk. Der Versand erfolgt nach den Vorschriften des Auftraggebers; sollten diese
fehlen, versendet FIR ITALIA die Ware auf dem von FIR ITALIA gewählten besten Wege. Auf
ausdrückliche schriftliche Anfrage des Kunden kann die Ware zu seinen Lasten versichert
werden. Unter Vorbehalt anderer, schriftlicher Vereinbarungen.
5. VERLUST UND TRANSPORTSCHÄDEN - Die Ware, auch wenn sie frei Bestimmungsort
geliefert werden sollte, reist auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Eventuellle Verluste oder
Beschädigungen müßen dem Transportunternehmen bei Erhalt der Sendung gemeldet werden.
6. REKLAMATIONEN - Die Mengekontrolle der Ware und deren Übereinstimmung mit den
bestellten Artikeln muß bei Erhalt der Ware durchgef
ührt werden; eventuelle Reklamationen
müßen innerhalb 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreibebrief gemeldet werden.
Später gemachte Meldungen werden nicht berücksichtig.
7. LIEFERUNGSVERPFLICHTUNG - FIR ITALIA wird mit der Übergabe der Ware an das
Transportunternehmen oder den Spediteur von Ihrer Lieferungsverplichtung befreit. Es ist
FIR ITALIA Gewohnheit, Liefertermine möglicherweise anzugeben, die sich der Realität
herannähern. Selbstverständlich sind diese Angaben nicht verbindlich aber es wird von FIR
ITALIA Seite alles getan werden, die angegebenen Liefertermine, mit Ausnahme in Fällen der
höheren Gewalt oder ohne FIR ITALIA Schuld verursachten Fällen, einzuhalten. Unter dem
Begriff der höheren Gewalt versteht sich auch der Ausfall beschädigter Werkzeugmaschinen,
die totale oder teilweise Schließung der FIR ITALIA Werkstätten, Streiks, Brände,
Explosionen, Sabotagen, Mobilmachungen, Krige, das Inkrafttreten von Ein- und Ausfuhr-
Verboten oder -Beschränkungen, eine beachtliche Erhöhung der Importspesen, Änderungen
der Valuta-Wechselkurse u.s.w. Die Nichtbeachtung von FIR ITALIA Seite der angegebenen
Lieferfristen gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, den bereits erteilten Auftrag zu stornieren,
verfallene oder vor dem Verfall stehenden Zahlungsfristen aufzuschieben, Schadenersatz,
Entschädigungen oder jeglichen anderen Schadenausgleich zu fordern.
8. ZAHLUNGEN - Gültig und befreiend sind nur Zahlungen, die direkt in FIR ITALIA Kassen
am Verwaltungssitz gegen Aushändigung einer regul
ären Quittung geleistet werden. Jede
andere Zahlungsart, gleichwie durchgeführt, erfolgt auf Risiko und Gefahr und Kosten des
Kunden. Befreiende gelten außerdem nur Zahlungen, die in der gültigen Landeswährung
geleistet werden, und zwar rein netto von Skonto oder Abrundungen und zu den in der
Rechnung genannten Terminen.
In besonderen Fällen behaltet FIR ITALIA sich das Recht vor, Wechsel anzunehmen.
Die Annahme von Wechseln und Schecks oder anderen gleichwertigen Papieren tilgt die
Schuld nicht, solange alle auf den Papieren genannten Beträge auf FIR ITALIA Bankkonto
gutgeschrieben werden. Zahlungen mit befreiender Wirkung k
önnen an FIR ITALIA Vertreter
nur dann geleistet werden, wenn der Vertreter eine f
ür das laufende Kalenderjahr gültige
Inkasso-Vollmacht vorweisen kann. Die Gewährung eines Kassaskontos setzt voraus, daß
auf dem Konto des Käufers keine fälligen Beträge für vorher durchgeführte Lieferungen
offenstehen.
9. ZAHLUNGSVERZÜGE - Für bei FIR ITALIA mit Versp
ätung eingehende Zahlungen
behaltet sich FIR das Recht vor, Verzugszinsen, beginnend am Tage nach Verfallsdatum,
ohne besondere Mahnung und ohne dadurch die Eintreibbarkeit des Kredites beeinträchtigt
sei (ART. 1186 Cod. Civ.) FIR ITALIA behaltet sich das Recht vor, nach 10 Tage Verspätung
Sichttratten zur Deckung der unbezahlten Rechnungen mehr entsprechende Verzugszinsen
auszustellen, auch wenn diese Tratten nicht ausdr
ücklich autorisiert wurden. Sämtliche
Spesen und Gebühren für die Ausstellung der Papiere sowie die Bankspesen gehen zu
Lasten des Kunden. Schließlich behaltet FIR ITALIA sich das Recht vor, sollten die Zahlungen
nicht zu den vereinbarten Terminen durchgeführt worden sein, die Auslieferung auch von
eventuell bereits bestätigten Ware auszuheben.
10. GARANTIE - FIR ITALIA garantiert unter den folgenden Bedingungen und
Beschränkungen, dass ihre Erzeugnisse (oder Teile von ihnen) ab dem Kaufdatum für eine
Zeit von:
- 5 Jahren für Gussdefekte
- 5 Jahre für Defekte auf den Kartuschen mit keramischen Scheiben und Schrauben
- 2 Jahre für Defekte auf thermostatischen Kartuschen
- 5 Jahren für Verchromungsdefekte
- 5 Jahre für alle nicht verchromten Ausführungen
Es wird darauf hingewiesen, das die Garantie FIR ITALIA auf die Feinverarbeitung dann verfällt,
wenn die Instandhaltung und die Reinigung nicht angemessen und stetig durchgeführt wird.
VORGANGSWEISE
Reklamen müssen innerhalb der oben angeführten Garantiezeit bzw. innerhalb von 8 (acht)
Tagen nach Feststellung schriftlich an FIR ITALIA und/oder dem von FIR ITALIA befugten
Vertreiber/Händler, bei dem das Erzeugnis erworben wurde, gerichtet werden.
In schriftliche Reklamen müssen als Kaufnachweis die Originalrechnung oder der
Kassenbeleg (mit Namen und Adresse des Verkäufers, Kaufdatum, Modell und Seriennummer
des erworbenen Produkts) und der festgestellte Mangel angegeben sein.
Die FIR ITALIA Kundendienstabteilung wird die Reklame so schnell wie möglich auf die
folgende Weise bearbeiten:
- Kontrolle der oben genannten Bedingungen
- Überprüfung der Art der Reklame
- Schriftliche Mitteilung der FIR ITALIA mit der Genehmigung für die Rückerstattung
des defekten Produkts (oder eines Teils) gegen Nachname mit dem Kassenbeleg. Die
Rückerstattung des Materials erfolgt frei Haus. Es erfolgt in jedem Fall eine schriftliche
Mitteilung vonseiten der FIR ITALIA über die Vorgangsweise.
Die Garantie über nicht installierte Produkte wird außer in den drei oben angeführten
Fällen nur dann anerkannt, wenn der Artikel FIR ITALIA original verpackt mit Kassenbeleg
rückerstattet wird.
GARANTIEVERFALL
Die Garantie verfällt in den folgenden Fällen:
- Bei fehlender Originalrechnung oder fehlendem Originalkaufbeleg (mit Namen und Adresse
des Verkäufers, Kaufdatum, Modell und Seriennummer des erworbenen Produkts)
- Reklamen nach Ablauf der Garantiezeit und später als 8 Tage nach der Entdeckung des
Mangels. Bei sichtbaren und „offensichtlichen« Defekten (z.B. Ausführungen, Behandlungen
der verchromten, farbigen, vergoldeten oder behandelten Oberflächen und sofort sichtbaren
Mängeln) beginnt die 8-Tagesfrist (acht) ab dem Empfang der Waren.
- Falsche oder unsachgemäße Installation des Produkts
- Falscher Gebrauch und falsche Benutzung des Produkts
- Falsche Wartung des Produkts, die nicht den Empfehlungen im Abschnitt Reinigung und
Wartung entspricht Insbesondere die Garantie für Mängel auf verchromten Oberflächen und
alle anderen Ausführungen erfordert tägliche Instandhaltungsarbeiten, die ausschließlich mit
einem weichen Tuch und Wasser durchgeführt werden dürfen. Tropfen und Wasserrückstände
auf dem Produkt müssen immer sofort entfernt werden.
- Chemikalien, elektrochemische oder elektronische Wirkstoffe, normaler Gebrauch,
Beschädigung oder Verschleiß des Produkts
- Eingriffe, Reparaturen oder Änderungen am Produkt vonseiten des Endbenutzers oder
von Dritten, die nicht ausdrücklich genehmigt wurden. Ausgenommen davon sind normale
Wartungsarbeiten nach den Anweisungen vonseiten des Endverbrauchers.
- Transport der Waren Auch wenn die Waren frei Bestimmungsort rückerstattet werden,
werden sie auf Gefahr des Verbrauchers versandt. Leckagen und Störungen müssen dem
Transporteur schriftlich beim Empfang der Waren auf dem Versanddokument mitgeteilt
werden.
GARANTIELIMITS/AUSSCHLUSS
Die Garantieleistungen werden von FIR ITALIA mit darauf folgender Qualitätskontrolle
vonseiten der Qualitätsabteilung geleistet.
Ersetzte Teile bleiben im alleinigen Besitz der FIR ITALIA.
FIR ITALIA kann Garantieleistungen ablehnen, wenn der Benutzer den Verpflichtungen zu
seinen Lasten nicht korrekt nachgekommen ist.
Die Garantie von FIR ITALIA ist nicht erneuerbar.
Die vorliegende Garantie wird ausschließlich für Reparaturen und/oder Ersetzungen von
defekten und nicht Verschleiß ausgesetzten Teilen ausgestellt. Die Garantie beschränkt sich
jedoch auf den Preis des defekten Teils, wie aus den Preislisten der FIR ITALIA hervorgeht.
Vergütungen für Montage oder Demontage des Produkts werden ausgeschlossen.
Die vorliegende Garantie beeinträchtigt oder reduziert weder die ausschließlichen Rechte des
Endverbrauchers noch irgendwelche anderen Rechte, die aufgrund von anderen Verträgen
zwischen dem Endverbraucher und FIR ITALIA entstehen könnten.
Diese vertragsmäßige Garantie beeinträchtigt nicht die vorgesehenen Rechte nach dem
Gesetzeserlass Nr. 24 vom 02/02/02. Angewendet wird die Richtlinie 1999/44/EG zu
bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter.
11. WARENRÜCKSENDUNGEN UND AUFTRAGSANNULIERUNG - Rücksendung bestellter
Waren oder Annulierung von Aufträgen, auch wenn noch nicht aufgeführt, können nur mit dem
FIR ITALIA schriftlich gegebenen Einverständnis erfolgen. Für alle Warenrücksendungen,
auch wenn von FIR ITALIA genehmigt, wird dem Kunden für Bearbeitungs- und -Lagerspesen
ein Unkostenbeitrag in Höhe von mindenstens 20% (zwanzigProzent) des Betrages belastet.
12. MODELLE UND ZEICHNUNGEN - Die Modelle, Zeichnungen und Plane bleiben
FIR ITALIA Eigentum. Es ist nicht gestattet, ohne FIR ITALIA ausdrückliche schriftliche
Genehmigung, diese zu reproduzieren, zu benutzen oder sie Dritten zu übergeben.
Die Abbildungen der Modelle selbst in FIR ITALIA Katalogen und Prospekten sowie die
diesbezüglichen technischen Angaben in FIR ITALIA Preislisten und Broschuren verstehen
sich zur Information und können von FIR ITALIA jederzeit, nach ihrem unanfechtbaren
Erachten, geändert werden. Daher übernimmt FIR ITALIA keinerlei Verantwortung für
gleichwelche eventuell festgestellt Unterschiede.
13. EIGENTUMSVORBEHALT - Alle von FIR ITALIA gelieferten Waren bleiben FIR
ITALIA Eigentum bis alle FIR ITALIA Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung,
Gesamtbezahlung einschließlich entsprechender Nebenspesen, beglichen sind. Im Falle,
daß der Käufer die von FIR ITALIA gelieferte Ware veräußert, tritt er hiermit bis zur völligen
Tiltung aller FIR ITALIA Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an FIR ITALIA ab.
Auf FIR ITALIA Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Käufer (d.h. seinem
Kunden) bekanntzugeben, FIR ITALIA die zur Geltendmachung der FIR ITALIA Rechte
gegen seine Abnehmer notwendigen Auskünfte zu erteilen und FIR ITALIA die erforderlichen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderung die FIR
Lieferungsforderungen, ist FIR ITALIA insofern nach Abzug ihrer Forderung und kosten zur
Rückerstattung an den Käufer verpflichtet.
14. GERICHTSSTAND - Für alle eventuell entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das
Amtgericht in MILANO/Italien zuständig. Diese Bedingungen unterliegen dem Italienischen
Recht und sind gültig die allgemeine FIR ITALIA-Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, die
hinten unserer Rechnungen sind.