3. Allgemeine Informationen und Vorschriften

3.5 Kondensatableitung

Die Ableitung des anfallenden Kondensates aus Brennwert-

heizkesseln die mit Erdgas- oder Mineralölprodukten oder mit

Mischungen aus Mineralölprodukten und Biobrennstoffen be-

trieben werden, wird im Arbeitsblatt DWA-A 251 der deutschen

Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle ge-

regelt. Auch die hierfür benötigten Abgasanlagen werden an-

hand des Arbeitsblattes geregelt.

Für die Auslegung der Neutralisationsanlage ist die maximal

praktisch erreichbare Kondensatmenge entscheidend. In der

untenstehenden Tabelle sind die spezifisch anfallenden Kon-

densatmengen m

K

der einzelnen Brennstoffe in Liter je kWh

angegeben. Die ausfallende Kondensatmenge ist abhängig

von der Abgastemperatur, der Temperatur der Wärmetauscher-

flächen, dem Luftüberschuss bei der Verbrennung und der

Belastung des Wärmeerzeugers.

Die jährlich anfallende Menge an Kondensat V

K

in m3/a,

errechnet sich aus den Vollbenutzungsstunden b

VH

in h, der

Nennwärmeleistung des Wärmeerzeugers Q

N

in kW und der

spezifischen Kondensatmenge m

K

.

V

K

= b

VH

• Q

N

• m

ρ = 1000 kg/m3

Durch die Verbrennung von Heizöl, Erd- und Flüssiggas ent-

stehen durch Oxidation neben Kohlendioxid und Wasser auch

Schwefel- und Stickoxide. Diese Stoffe bilden zusammen mit

Wasser Säuren, wie z. B. Schwefelsäure und Salpetersäure, die

einen niedrigen pH-Wert der Kondensate bewirken.

Das Kondensat aus schwefelhaltigem Heizöl ist mit 1,8 – 3,7

sehr sauer. Bei Kondensat aus schwefelarmem Heizöl

(max. 50 mg/kg Schwefel) ist der pH-Wert vergleichbar mit

dem aus einem Gas-Brennwertkessel (3,5 – 5,5).

Maßnahmen zur Kondensatbehandlung

Werden Brennwertheizungen (< 200 kW) mit Erdgas, Flüssig-

gas oder schwefelarmem Heizöl EL betrieben, so kann einer

direkten Einleitung ohne Neutralisation in den öffentlichen

Kanal immer zugestimmt werden, wenn der Abfluss einer be-

stimmten Menge der häuslichen Abwässer bis zum Übergabe-

punkt vermischt wird. Richtwert für das Mischungsverhältnis

liegt im jährlichen Mittel mindestens beim 20-fachen Volumen

an häuslichem Abwasser der zu erwartenden Kondensat-

menge. Durch die Vermischung mit basischem häuslichem Ab-

wasser bis zum Übergabepunkt kann von einer hinreichenden

Neutralisation ausgegangen werden. Häusliches Abwasser ist

dann vorhanden, wenn die Gebäude Wohnzwecken dienen

oder z. B. auch in Krankenhäusern, Heimen, etc. Bei Ver-

waltungsgebäuden, Industrie- und Gewerbebetrieben kann das

Abwasser angesetzt werden, wenn dies qualitativ häuslichem

Abwasser entspricht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn z. B.

bei einem 50 kW Brennwertkessel mindestens 2 Wohnein-

heiten angeschlossen werden oder im Gewerbe mindestens

20 Mitarbeiter vorhanden sind (siehe Diagramm).

Eine Neutralisation des Kondensates muss immer stattfinden

wenn

• kein schwefelarmes Heizöl EL eingesetzt wird

• das häusliche Abwasser in eine Kleinkläranlage geleitet wird

• die Entwässerungsleitungen z. B. aus Beton, Faserzement

oder Metall sind (Materialanforderungen nach DWA-A 251

Abschnitt 5.3 nicht erfüllen)

• die Bedingung der Vermischung nicht garantiert wird

Die Einleitung muss gegebenenfalls beim Wasserwirtschafts-

amt beantragt werden.

Neutrales Wasser hat einen pH-Wert von 7.

Maximal erreichbare Kondensatmenge

Heizöl EL

Abgastaupunkt

1)

°C

47

Max. praktisch erreichbare

Kondensatmenge m

k

kg/kWh

0,08

1)

Bei einer Luftzahl von 1,2 und 50 Prozent relativer Luftfeuchte

48

© Copyright Max Weishaupt GmbH · Druck-Nr. 83505401, November 2023