Die Ableitung des anfallenden Kondensates aus Brennwert-
heizkesseln die mit Erdgas- oder Mineralölprodukten oder mit
Mischungen aus Mineralölprodukten und Biobrennstoffen be-
trieben werden, wird im Arbeitsblatt DWA-A 251 der deutschen
Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle ge-
regelt. Auch die hierfür benötigten Abgasanlagen werden an-
hand des Arbeitsblattes geregelt.
Für die Auslegung der Neutralisationsanlage ist die maximal
praktisch erreichbare Kondensatmenge entscheidend. In der
untenstehenden Tabelle sind die spezifisch anfallenden Kon-
densatmengen m
K
der einzelnen Brennstoffe in Liter je kWh
angegeben. Die ausfallende Kondensatmenge ist abhängig
von der Abgastemperatur, der Temperatur der Wärmetauscher-
flächen, dem Luftüberschuss bei der Verbrennung und der
Belastung des Wärmeerzeugers.
Die jährlich anfallende Menge an Kondensat V
K
in m3/a,
errechnet sich aus den Vollbenutzungsstunden b
VH
in h, der
Nennwärmeleistung des Wärmeerzeugers Q
N
in kW und der
spezifischen Kondensatmenge m
K
.
V
K
= b
VH
• Q
N
• m
Kρ
ρ = 1000 kg/m3
Durch die Verbrennung von Heizöl, Erd- und Flüssiggas ent-
stehen durch Oxidation neben Kohlendioxid und Wasser auch
Schwefel- und Stickoxide. Diese Stoffe bilden zusammen mit
Wasser Säuren, wie z. B. Schwefelsäure und Salpetersäure, die
einen niedrigen pH-Wert der Kondensate bewirken.
Das Kondensat aus schwefelhaltigem Heizöl ist mit 1,8 – 3,7
sehr sauer. Bei Kondensat aus schwefelarmem Heizöl
(max. 50 mg/kg Schwefel) ist der pH-Wert vergleichbar mit
dem aus einem Gas-Brennwertkessel (3,5 – 5,5).
Maßnahmen zur Kondensatbehandlung
Werden Brennwertheizungen (< 200 kW) mit Erdgas, Flüssig-
gas oder schwefelarmem Heizöl EL betrieben, so kann einer
direkten Einleitung ohne Neutralisation in den öffentlichen
Kanal immer zugestimmt werden, wenn der Abfluss einer be-
stimmten Menge der häuslichen Abwässer bis zum Übergabe-
punkt vermischt wird. Richtwert für das Mischungsverhältnis
liegt im jährlichen Mittel mindestens beim 20-fachen Volumen
an häuslichem Abwasser der zu erwartenden Kondensat-
menge. Durch die Vermischung mit basischem häuslichem Ab-
wasser bis zum Übergabepunkt kann von einer hinreichenden
Neutralisation ausgegangen werden. Häusliches Abwasser ist
dann vorhanden, wenn die Gebäude Wohnzwecken dienen
oder z. B. auch in Krankenhäusern, Heimen, etc. Bei Ver-
waltungsgebäuden, Industrie- und Gewerbebetrieben kann das
Abwasser angesetzt werden, wenn dies qualitativ häuslichem
Abwasser entspricht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn z. B.
bei einem 50 kW Brennwertkessel mindestens 2 Wohnein-
heiten angeschlossen werden oder im Gewerbe mindestens
20 Mitarbeiter vorhanden sind (siehe Diagramm).
Eine Neutralisation des Kondensates muss immer stattfinden
wenn
• kein schwefelarmes Heizöl EL eingesetzt wird
• das häusliche Abwasser in eine Kleinkläranlage geleitet wird
• die Entwässerungsleitungen z. B. aus Beton, Faserzement
oder Metall sind (Materialanforderungen nach DWA-A 251
Abschnitt 5.3 nicht erfüllen)
• die Bedingung der Vermischung nicht garantiert wird
Die Einleitung muss gegebenenfalls beim Wasserwirtschafts-
amt beantragt werden.
Neutrales Wasser hat einen pH-Wert von 7.
Maximal erreichbare Kondensatmenge
Heizöl EL
Abgastaupunkt
1)
°C
47
Max. praktisch erreichbare
Kondensatmenge m
k
kg/kWh
0,08
1)
Bei einer Luftzahl von 1,2 und 50 Prozent relativer Luftfeuchte
48
© Copyright Max Weishaupt GmbH · Druck-Nr. 83505401, November 2023