GENERAL SALES CONDITIONS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

9. For any litigation arising from our sale, the contract shall be regulated by the Italian Law and competence shall

be exclusively of the Novara Court.

The products contained in this catalogue are designed and manufactured in the ambit of a Quality Management

System according to UNI EN ISO 9001 norm.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Lieferung erfolgt ausschließlich unter den nachfolgend angegebenen Geschäftsbedingungen. Jeder uns erteilte

Auftrag wird unter solchen, vom Kunden ausnahmslos anerkannten Bedingungen ausgeführt.

1. Aufträge oder Verpflichtungen, die von unseren Vertretern übernommen werden, sind erst nach unserer

schriftlichen Bestätigung verbindlich.

2. Angaben zu, Maßen, Artikeln, Preisen, Merkmale, Leistungen und jede andere Angabe in unseren Katalogen

dienen nur zur Orientierung und können ohne Mitteilung geändert werden.

3. Es gelten die vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Das Recht auf Änderung der

Preisliste bleibt ausschließlich uns vorbehalten.

4. Soweit nicht anders vereinbart, werden unsere Waren zu Risiko und Gefahr des Empf

ängers geliefert, da sie ab

Werk verkauft werden. Unsere Lieferungen werden daher auf keinen Fall gegen Transportschäden versichert.

Kunden, die einen solchen Versicherungsschutz ausdrücklich verlangen, tragen die entsprechenden Kosten.

5. Unsere Waren werden nach dem Stand der Technik sorgf

ältig verpackt. Bei Transportschäden sind die üblichen

Vorbehalte und Schadensersatzansprüche ausschließlich beim Transporteur geltend zu machen.

6. Liefertermine sind als Richtangaben zu verstehen. Der Käufer stellt uns daher von jedem aus allfälligen

Lieferverzögerungen entstehenden Schadensanspruch frei.

7. Mangelrügen zu Qualität und Menge der gelieferten Waren sind innerhalb von acht Tagen ab Warenempfang

einzureichen. Begründete Mangelrügen verpflichten uns lediglich zu Ersatz oder Ergänzung der Ware. Ein

Anspruch auf Schadensersatz besteht auf keinen Fall.

8. Erfüllungsort für die Leistung aller Zahlungen ist unser Firmensitz. Zahlungen werden erst nach Eingang

auf unser Konto als ausgeführt anerkannt. Dies gilt auch bei Zahlungen, die von unseren Handelsvertretern

entgegengenommen werden. Bei Ratenzahlungen verursacht die Nichteinhaltung eines vereinbarten

Zahlungstermins automatisch den Entfall des Termins selbst und die Fälligkeit des gesamten ausstehenden

Betrags. Dazu werden Verzungszinsen und Teuerungsraten auf der Grundlage des von der Italienischen Anstalt

für Statistik und der Handels- und Industriekammer Novara veröffetntlichten Indexes erhoben.

9. Der Kaufvertrag unterliegt dem italienischen Recht. Bei Streitigkeiten, die in Verbindung mit unserem Verkauf

entstehen sollten, gilt als ausschließlicher Gerichtstand Novara.

Die in diesem Katalog bzw. dieser Preisliste aufgeführten Produkte werden im Rahmen eines UNI-EN-ISO

9001-konformen Qualitätsmanagementsystems hergestellt.

CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA