GENERAL SALES CONDITIONS
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
9. For any litigation arising from our sale, the contract shall be regulated by the Italian Law and competence shall
be exclusively of the Novara Court.
The products contained in this catalogue are designed and manufactured in the ambit of a Quality Management
System according to UNI EN ISO 9001 norm.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich unter den nachfolgend angegebenen Geschäftsbedingungen. Jeder uns erteilte
Auftrag wird unter solchen, vom Kunden ausnahmslos anerkannten Bedingungen ausgeführt.
1. Aufträge oder Verpflichtungen, die von unseren Vertretern übernommen werden, sind erst nach unserer
schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2. Angaben zu, Maßen, Artikeln, Preisen, Merkmale, Leistungen und jede andere Angabe in unseren Katalogen
dienen nur zur Orientierung und können ohne Mitteilung geändert werden.
3. Es gelten die vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Das Recht auf Änderung der
Preisliste bleibt ausschließlich uns vorbehalten.
4. Soweit nicht anders vereinbart, werden unsere Waren zu Risiko und Gefahr des Empf
ängers geliefert, da sie ab
Werk verkauft werden. Unsere Lieferungen werden daher auf keinen Fall gegen Transportschäden versichert.
Kunden, die einen solchen Versicherungsschutz ausdrücklich verlangen, tragen die entsprechenden Kosten.
5. Unsere Waren werden nach dem Stand der Technik sorgf
ältig verpackt. Bei Transportschäden sind die üblichen
Vorbehalte und Schadensersatzansprüche ausschließlich beim Transporteur geltend zu machen.
6. Liefertermine sind als Richtangaben zu verstehen. Der Käufer stellt uns daher von jedem aus allfälligen
Lieferverzögerungen entstehenden Schadensanspruch frei.
7. Mangelrügen zu Qualität und Menge der gelieferten Waren sind innerhalb von acht Tagen ab Warenempfang
einzureichen. Begründete Mangelrügen verpflichten uns lediglich zu Ersatz oder Ergänzung der Ware. Ein
Anspruch auf Schadensersatz besteht auf keinen Fall.
8. Erfüllungsort für die Leistung aller Zahlungen ist unser Firmensitz. Zahlungen werden erst nach Eingang
auf unser Konto als ausgeführt anerkannt. Dies gilt auch bei Zahlungen, die von unseren Handelsvertretern
entgegengenommen werden. Bei Ratenzahlungen verursacht die Nichteinhaltung eines vereinbarten
Zahlungstermins automatisch den Entfall des Termins selbst und die Fälligkeit des gesamten ausstehenden
Betrags. Dazu werden Verzungszinsen und Teuerungsraten auf der Grundlage des von der Italienischen Anstalt
für Statistik und der Handels- und Industriekammer Novara veröffetntlichten Indexes erhoben.
9. Der Kaufvertrag unterliegt dem italienischen Recht. Bei Streitigkeiten, die in Verbindung mit unserem Verkauf
entstehen sollten, gilt als ausschließlicher Gerichtstand Novara.
Die in diesem Katalog bzw. dieser Preisliste aufgeführten Produkte werden im Rahmen eines UNI-EN-ISO
9001-konformen Qualitätsmanagementsystems hergestellt.
CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA