CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA / CONDITIONS GÉNÉRALES DE VENTE / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN /
CONDICIONES GENERALES DE VENTA / ОБЩИЕ УСЛОВИЯ ПРОДАЖИ
nicht an Dritte liefern, verpfänden oder in irgendeiner Weise darüber verfügen; er
muss zudem den Verkäufer unverzüglich über alle Ansprüche informieren, die
Dritte bezüglich der Ware selbst möglicherweise erworben haben. Bei Verzug des
Käufers kann der Verkäufer ohne irgendwelche Formalitäten, einschließlich der
Inverzugsetzung, die gesamte Ware, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts
ist, abholen, vorbehaltlich jeder weiteren geeigneten rechtlichen Schritte zur
Erstattung des erlittenen Schadens.
9. GARANTIE UND REKLAMATIONEN
Die vom Verkäufer hergestellten Produkte entsprechen den derzeit geltenden
UNI-DIN-EN-Normen. Unsere Garantie beschränkt sich auf die Materialen 1.
Wahl. Daher wird jede Gewährleistung für Materialien 2. oder 3. Wahl oder
Lagerbestände oder Sonderpartien ausdrücklich ausgeschlossen. Diese
Materialien werden als “gesehen und angenommen” verkauft. Es wird garantiert,
dass die Materialien 1. Wahl den zum Verkaufszeitpunkt geltenden ISO-Normen
entsprechen, mit einer Toleranz von ca. 5 % (fünf Prozent); der Farbton des
gelieferten Materials kann vom ausgestellten Muster abweichen, da Keramik
per se unterschiedlich im Aussehen ausfällt. Soweit hier nicht ausdrücklich
vereinbart, werden die Produkte mit Bezug auf die Regeln der Technik und
die im Keramiksektor üblichen Gebräuche und die in unserem Gesamtkatalog
aufgeführten Verwendungsempfehlungen verkauft.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware hinsichtlich der Qualität und der Menge
zu kontrollieren. Eventuelle Beanstandungen und Beschwerden sind innerhalb
von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mit Antwortschein
oder zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) an unseren Geschäftssitz in Solignano
di Castelvetro (Modena) zu richten; ansonsten verfällt der Anspruch. Das als
fehlerhaft betrachtete Material muss Ascot für Kontrollen, deren Ausführung
das Unternehmen als angemessen betrachtet, bereitgestellt werden; jede
weitere Maßnahme (Rückgabe, Reparatur oder sonstiges) bedarf der
vorherigen schriftlichen Genehmigung unsererseits. Das beanstandete und/
oder zurückzugebende Material muss vom Käufer angemessen und geschützt
vor Witterungseinflüssen gelagert werden, um eventuelle Beschädigungen zu
vermeiden.
Beanstandungen und die Inanspruchnahme von Garantieleistungen nach der
Verlegung werden nicht berücksichtigt, sollte sich der beanstandete Fehler
als offensichtlich erweisen (z.B. abgeschlagene Ecken, Mängel bezüglich der
Maße, Farbdifferenzen usw.) Beanstandungen bezüglich versteckter Fehler
oder Mängel sind innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Feststellung per Einschreiben
mit Antwortschein oder zertifizierte E-Mail (PEC) an unseren Geschäftssitz
in Solignano di Castelvetro (Modena) zu richten; ansonsten verfällt der
Anspruch auf Garantie- und Schadensersatzleistungen. Die Mitteilung muss
neben den Rechnungsdaten eine genaue Beschreibung des Fehlers und einen
Kostenvoranschlag für die Reparatur oder Abänderung des Produkts enthalten;
ohne diese Angaben wird die Beanstandung als nichtig betrachtet. Die Garantie
für versteckte Mängel ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen oder
eingeschränkt: bei nicht genehmigte Entfernung des Gewerks, nicht fachgerecht
erfolgter Verlegung, Nichtbeachtung unserer Vorgaben und insbesondere unserer
Vorschriften für die Verlegung, Beschädigungen, die darauf zurückzuführen sind,
dass bei der Beschädigung nicht die übliche Sorgfalt angewandt wurde und so
eine Schadensbegrenzung möglicherweise verhindert wurde. Die Verwendung
sichtbar fehlerhafter oder nicht der Bestellung entsprechenden Ware impliziert
die Annahme der Qualitätsmerkmale und schließt jegliche Beanstandung aus.
Sollte die Beanstandung sich als unbegründet erweisen, muss der Käufer Ascot
sämtliche Kosten, die das Unternehmen für die Feststellung aufgewendet hat
(Fahrten, Gutachten etc.) erstatten. Ascot haftet in jedem Fall nur für den Ersatz
oder die Reparatur der fehlerhaften Teile; weitere Schadensersatzleistungen
wie beispielsweise und nicht abschließend für Kosten für die Entfernung und
das Wiederaufstellen von Möbeln, Einrichtungen, Maschinen etc., entgangene
Gewinne wegen Betriebsunterbrechung oder -einstellung, Unannehmlichkeiten,
indirekte Schäden etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Vorhandensein
fehlerhafter Fliesen beeinträchtigt nicht die Qualität der gesamten Lieferung und
beinhaltet auch nicht die Verpflichtung, diese vollständig zu ersetzen. Die zeitliche
Begrenzung der Garantiezeit erfolgt gemäß dem italienischen Gesetzbuch.
10. ABTRETUNG DES VERTRAGS
Der Käufer kann seine Position im Vertrag oder in einzelnen, sich daraus
ergebenden obligatorischen Beziehungen nicht ohne die schriftliche Einwilligung
von Ascot abtreten: Auch in diesem Fall haftet der Käufer weiterhin solidarisch
mit der übernehmenden Partei für die abgetretenen Verpflichtungen.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen und jeder zwischen dem Verkäufer
und dem Käufer geschlossene Vertrag, einschließlich dem Kaufverträge
für den Export, unterstehen dem italienischen Gesetz einschließlich der
üblichen Branchenpraktiken der Provinz Modena. Für alle Streitfragen, die sich
möglicherweise im Zusammenhang mit dem Liefervertrag sowohl seitens Ascot
als auch seitens des Käufers ergeben, ist ausschließlich das Gericht Modena
zuständig. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Möglichkeit, verschiedene
Gerichtsbehörden anzurufen.
12. GEWERBLICHES EIGENTUM UND SELEKTIVER VERTRIEB - EINSCHRÄNKUNG
DES WIEDERVERKAUFS
Ascot ist der Inhaber und rechtmäßige Eigentümer exklusiver Rechte an den
Marken, Zeichnungen und Erfindungspatenten. Ascot liefert seine Produkte über
ein selektives Vertriebssystem aus.
Die von Ascot und den eigenen ausgewählten, autorisierten Verkaufsstellen
erhaltenen Lieferungen sind für die Anbringung beim Endkunden bestimmt; eine
andere Form des Wiederverkaufs an weitere Zwischenhändler, bei denen es sich
nicht um Endkunden handelt, ist nur mit vorherige schriftliche Genehmigung
durch Ascot zulässig. Ein Wiederverkauf der Ware in Verstoß gegen dieses
Verbot wird als nicht genehmigt betrachtet und Ascot behält sich das Recht
vor, rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der in nicht genehmigte
Weiterverkäufe verwickelt ist.