General conditions of sale

CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA / CONDITIONS GÉNÉRALES DE VENTE / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN /

CONDICIONES GENERALES DE VENTA / ОБЩИЕ УСЛОВИЯ ПРОДАЖИ

nicht an Dritte liefern, verpfänden oder in irgendeiner Weise darüber verfügen; er

muss zudem den Verkäufer unverzüglich über alle Ansprüche informieren, die

Dritte bezüglich der Ware selbst möglicherweise erworben haben. Bei Verzug des

Käufers kann der Verkäufer ohne irgendwelche Formalitäten, einschließlich der

Inverzugsetzung, die gesamte Ware, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts

ist, abholen, vorbehaltlich jeder weiteren geeigneten rechtlichen Schritte zur

Erstattung des erlittenen Schadens.

9. GARANTIE UND REKLAMATIONEN

Die vom Verkäufer hergestellten Produkte entsprechen den derzeit geltenden

UNI-DIN-EN-Normen. Unsere Garantie beschränkt sich auf die Materialen 1.

Wahl. Daher wird jede Gewährleistung für Materialien 2. oder 3. Wahl oder

Lagerbestände oder Sonderpartien ausdrücklich ausgeschlossen. Diese

Materialien werden als “gesehen und angenommen” verkauft. Es wird garantiert,

dass die Materialien 1. Wahl den zum Verkaufszeitpunkt geltenden ISO-Normen

entsprechen, mit einer Toleranz von ca. 5 % (fünf Prozent); der Farbton des

gelieferten Materials kann vom ausgestellten Muster abweichen, da Keramik

per se unterschiedlich im Aussehen ausfällt. Soweit hier nicht ausdrücklich

vereinbart, werden die Produkte mit Bezug auf die Regeln der Technik und

die im Keramiksektor üblichen Gebräuche und die in unserem Gesamtkatalog

aufgeführten Verwendungsempfehlungen verkauft.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware hinsichtlich der Qualität und der Menge

zu kontrollieren. Eventuelle Beanstandungen und Beschwerden sind innerhalb

von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mit Antwortschein

oder zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) an unseren Geschäftssitz in Solignano

di Castelvetro (Modena) zu richten; ansonsten verfällt der Anspruch. Das als

fehlerhaft betrachtete Material muss Ascot für Kontrollen, deren Ausführung

das Unternehmen als angemessen betrachtet, bereitgestellt werden; jede

weitere Maßnahme (Rückgabe, Reparatur oder sonstiges) bedarf der

vorherigen schriftlichen Genehmigung unsererseits. Das beanstandete und/

oder zurückzugebende Material muss vom Käufer angemessen und geschützt

vor Witterungseinflüssen gelagert werden, um eventuelle Beschädigungen zu

vermeiden.

Beanstandungen und die Inanspruchnahme von Garantieleistungen nach der

Verlegung werden nicht berücksichtigt, sollte sich der beanstandete Fehler

als offensichtlich erweisen (z.B. abgeschlagene Ecken, Mängel bezüglich der

Maße, Farbdifferenzen usw.) Beanstandungen bezüglich versteckter Fehler

oder Mängel sind innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Feststellung per Einschreiben

mit Antwortschein oder zertifizierte E-Mail (PEC) an unseren Geschäftssitz

in Solignano di Castelvetro (Modena) zu richten; ansonsten verfällt der

Anspruch auf Garantie- und Schadensersatzleistungen. Die Mitteilung muss

neben den Rechnungsdaten eine genaue Beschreibung des Fehlers und einen

Kostenvoranschlag für die Reparatur oder Abänderung des Produkts enthalten;

ohne diese Angaben wird die Beanstandung als nichtig betrachtet. Die Garantie

für versteckte Mängel ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen oder

eingeschränkt: bei nicht genehmigte Entfernung des Gewerks, nicht fachgerecht

erfolgter Verlegung, Nichtbeachtung unserer Vorgaben und insbesondere unserer

Vorschriften für die Verlegung, Beschädigungen, die darauf zurückzuführen sind,

dass bei der Beschädigung nicht die übliche Sorgfalt angewandt wurde und so

eine Schadensbegrenzung möglicherweise verhindert wurde. Die Verwendung

sichtbar fehlerhafter oder nicht der Bestellung entsprechenden Ware impliziert

die Annahme der Qualitätsmerkmale und schließt jegliche Beanstandung aus.

Sollte die Beanstandung sich als unbegründet erweisen, muss der Käufer Ascot

sämtliche Kosten, die das Unternehmen für die Feststellung aufgewendet hat

(Fahrten, Gutachten etc.) erstatten. Ascot haftet in jedem Fall nur für den Ersatz

oder die Reparatur der fehlerhaften Teile; weitere Schadensersatzleistungen

wie beispielsweise und nicht abschließend für Kosten für die Entfernung und

das Wiederaufstellen von Möbeln, Einrichtungen, Maschinen etc., entgangene

Gewinne wegen Betriebsunterbrechung oder -einstellung, Unannehmlichkeiten,

indirekte Schäden etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Vorhandensein

fehlerhafter Fliesen beeinträchtigt nicht die Qualität der gesamten Lieferung und

beinhaltet auch nicht die Verpflichtung, diese vollständig zu ersetzen. Die zeitliche

Begrenzung der Garantiezeit erfolgt gemäß dem italienischen Gesetzbuch.

10. ABTRETUNG DES VERTRAGS

Der Käufer kann seine Position im Vertrag oder in einzelnen, sich daraus

ergebenden obligatorischen Beziehungen nicht ohne die schriftliche Einwilligung

von Ascot abtreten: Auch in diesem Fall haftet der Käufer weiterhin solidarisch

mit der übernehmenden Partei für die abgetretenen Verpflichtungen.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen und jeder zwischen dem Verkäufer

und dem Käufer geschlossene Vertrag, einschließlich dem Kaufverträge

für den Export, unterstehen dem italienischen Gesetz einschließlich der

üblichen Branchenpraktiken der Provinz Modena. Für alle Streitfragen, die sich

möglicherweise im Zusammenhang mit dem Liefervertrag sowohl seitens Ascot

als auch seitens des Käufers ergeben, ist ausschließlich das Gericht Modena

zuständig. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Möglichkeit, verschiedene

Gerichtsbehörden anzurufen.

12. GEWERBLICHES EIGENTUM UND SELEKTIVER VERTRIEB - EINSCHRÄNKUNG

DES WIEDERVERKAUFS

Ascot ist der Inhaber und rechtmäßige Eigentümer exklusiver Rechte an den

Marken, Zeichnungen und Erfindungspatenten. Ascot liefert seine Produkte über

ein selektives Vertriebssystem aus.

Die von Ascot und den eigenen ausgewählten, autorisierten Verkaufsstellen

erhaltenen Lieferungen sind für die Anbringung beim Endkunden bestimmt; eine

andere Form des Wiederverkaufs an weitere Zwischenhändler, bei denen es sich

nicht um Endkunden handelt, ist nur mit vorherige schriftliche Genehmigung

durch Ascot zulässig. Ein Wiederverkauf der Ware in Verstoß gegen dieses

Verbot wird als nicht genehmigt betrachtet und Ascot behält sich das Recht

vor, rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der in nicht genehmigte

Weiterverkäufe verwickelt ist.

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