fallen M
ängel, wie im Dokument definiert 1) Handbuch zur Verlegung, Benutzung, Reinigung und Pflege, veröffentlicht auf der Web-Site des Verk
äufers. Als nicht erschöpfende Beispiele
werden Oberflächenmängel, fehlerhafte Grafik, Defekte polierte Oberfl
äche, Defekte des Kalibers, der Planarität, der Rechtwinkligkeit/Gradlinigkeit, der St
ärke, Risse, abgeschlagene
Kanten, Fehlfarbe, gemischte Brandfarbe sowie Produkte mit Kantsplitterung durch Rettifizierung als offensichtliche Mängel anerkannt.
G.4.- Falls der K
äufer offensichtliche Mängel feststellt, muss er dies dem Verk
äufer innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Empfang schriftlich melden und die gesamte Charge des Materials
f
ür den Verkäufer zur Verfügung halten; anderenfalls verf
ällt der Rechtsanspruch. Bei der Beanstandung müssen die Daten der Rechnung sowie eine pr
äzise Beschreibung des beanstandeten
Mangels angegeben werden, falls möglich mit einer fotografischen Dokumentation. Falls die Beanstandung unberechtigt sein sollte, ist der K
äufer gehalten, dem Verkäufer die f
ür einen
eventuellen Ortstermin aufgewendeten Kosten (Gutachten, Reisekosten, usw.) zu erstatten.
G.5.- Versteckte M
ängel m
üssen dem Verk
äufer innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Feststellung des Mangels per Einschreiben mit Rückschein gemeldet werden: anderenfalls verfällt der
Rechtsanspruch.
G.6.- Die Aktion des K
äufers zur Inanspruchnahme der M
ängelhaftung muss in jedem Fall innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab der Lieferung der Produkte erfolgen.
H.- M
ÄNGELHAFTUNG
H.1. Die Garantie des Verk
äufers ist begrenzt auf Produkte erster Qualit
ät und sie bezieht sich nicht auf Produkte zweiter oder dritter Qualität oder auf gelegentliche Partien mit besonderen
Preisen oder Nachl
ässe, die in der Auftragsbest
ätigung angegeben werden.
H.2. Der Verk
äufer garantiert nicht die Eignung der Produkte f
ür besondere Verwendungen, sondern lediglich die technischen Eigenschaften, die auf der Web-Site in Dokument 2) Technische
Datenbl
ätter veröffentlicht sind. Die Angabe zur Verwendung ist als unverbindlich anzusehen, auch wenn vom Verk
äufer in Katalogen und Handbüchern angegeben ist. Es ist stets Aufgabe
des Planers, auf der Grundlage der in den 2) Technischen Datenbl
ättern angegebenen Eigenschaften die Eignung des Produkts für spezifische Nutzungsbedingungen zu bewerten, unter
Ber
ücksichtigung der Belastungen sowie der Variablen, die am Ort der Bestimmung auftreten und die Eigenschaften verändern können, wie zum Beispiel die Intensität des Verkehrs, die
Qualit
ät des Verkehrs (Begehung bei Vorhandensein von Sand, Schmutz usw.), die eventuellen klimatischen Bedingungen sowie alle sonstigen Einflüsse, denen das Material ausgesetzt sein
kann.
H.3.- Falls festgestellt wird, dass das Produkt offensichtliche Mängel aufweist, wie definiert in Punkt G, Nr. 3, nimmt der Verkäufer die Ersetzung des mangelhaften Produkts durch ein anderes
mit gleichen oder h
öherwertigen Eigenschaften vor, oder er nimmt eine angemessene Reduzierung des Preises vor, falls dies nicht möglich ist. Alternativ hat der Käufer nach Rücklieferung
der mangelhaften Produkte das Recht auf R
ückerstattung des bezahlten Preises, zuz
üglich der Transportkosten, mit Ausschließung der Vergütung aller direkten und/oder indirekten Sch
äden.
H.4. Die Garantie des Verk
äufer wird ausgeschlossen, falls das mangelhafte Produkt (ganz oder teilweise) verwendet und/oder umgewandelt worden ist, da davon ausgegangen wird, dass
der K
äufer (oder sein Kunde) dadurch seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, es in dem Zustand zu akzeptieren, in dem es sich befindet.
H.5 Falls festgestellt wird, dass das Produkt versteckte Mängel aufweist, ist die Garantie des Verk
äufers auf die Ersetzung des Materials durch anderes mit gleichen oder höherwertigeren
Eigenschaften beschränkt oder - falls dies nicht möglich ist - auf die R
ückerstattung des bezahlten Preises, zuzüglich der Transportkosten. In jedem Fall ist die Garantie des Verk
äufers für
alle direkten und/oder indirekten Sch
äden, die durch das mangelhafte Produkt entstehen, auf einen Betrag begrenzt, der das Doppelte des Verkaufspreises nicht
übersteigen kann, den der
Verk
äufer auf den mangelhaften Teil der Lieferung angewendet hat.
H.6.- Falls der K
äufer das Produkt an Kunden weiterverkauft, die vom Verbraucherschutzgesetz (ital. Gesetzerlass Nr. 206/2005) geschützt werden, ist er verantwortlich f
ür die angewendeten
Bedingungen, falls diese von den hier angegebenen abweichen, und er muss sicherstellen, dass die Rechte des Verbrauchers gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgeübt werden
k
önnen. Falls die Voraussetzungen gegeben sind, kann das Regressrecht des Käufers gegenüber dem Verkäufer/Hersteller nicht die Grenzen
übersteigen, die von Punkt G, Nr. 1 bis Punkt H,
Nr. 5 angegeben werden.
I. KLAUSEL SOLVE ET REPETE UND AUFLÖSUNGSKLAUSEL
I.1.- Gem
äß den Bestimmungen von § 1462 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Käufer in keinem Fall - einschließlich von vermeintlichen Mängeln oder Defekten des Materials - die
Zahlung des abgenommenen Materials aussetzen oder verz
ögern, natürlich vorbehaltlich des Rechts, ungerechtfertigt gezahlte Betr
äge zurückzufordern, und dies nur nach Erbringung des
Nachweises der Rechtmäßigkeit der Forderung (Solve et Repete).
I.2.- Im Fall der Veränderung der Verm
ögensbedingungen des K
äufers oder der auch nur partiellen Nichtbezahlung der bereits gelieferten Produkte kann der Verkäufer die laufenden
Lieferungen aussetzen und/oder die laufenden Verträge aufl
ösen, ohne dass der Käufer die Vergütung von direkten und/oder indirekten Schäden geltend machen kann.
L.- EIGENTUMSVORBEHALT
L.1.- Bis zur vollst
ändigen Bezahlung des Preises durch den K
äufer bleiben die Produkte, die den Gegenstand der Lieferung darstellen, Eigentum des Verkäufers.
L.2.- W
ährend dieses Zeitraums
übernimmt der Käufer die Pflichten und die Verantwortlichkeiten für die Aufbewahrung der gekauften Produkte und er kann sie nicht ver
äußern, zur Nutzung
überlassen oder beschlagnahmen oder pfänden lassen, ohne das Eigentum des Verkäufers anzugeben und ohne diesen umgehend per Einschreiben mit R
ückschein zu benachrichtigen.
M.- H
ÖHERE GEWALT
M.1.- Beide Parteien k
önnen die Ausführung der vertraglichen Pflichten aussetzen, wenn die Ausf
ührung aus Gründen, die vom eigenen Willen unabhängig sind, unm
öglich oder objektiv zu
aufwendig wird, wie zum Beispiel: Streiks, Boykott, Aussperrung, Brand, Krieg (erkl
ärt oder nicht), B
ürgerkrieg, Aufstände und Revolutionen, Beschlagnahme, Embargo, Unterbrechungen der
Energieversorgung, außerordentliche Defekte von Maschinen, Versp
ätung bei der Anlieferung von Komponenten und Rohstoffen.
M.2.- Die Partei, die beabsichtigt, die vorliegende Klausel in Anspruch zu nehmen, muss der anderen Partei schriftlich das Auftreten von Umständen der Höheren Gewalt mitteilen.
M.3.- Falls die Aussetzung aufgrund von Höherer Gewalt mehr als 60 (sechzig) Tage andauert, haben beiden Parteien das Recht, den vorliegenden Vertrag nach einer schriftlichen
Vorank
ündigung von 10 (zehn) Tagen an die Gegenpartei aufzulösen.
N.- VERTRAULICHKEITSPFLICHT
N.1.- Der K
äufer ist gehalten,
über alle technischen Informationen (wie zum Beispiel Zeichnungen, Prospekte, Dokumentationen, Formeln und Schriftverkehr) und kommerziellen
Informationen (einschließlich der Vertragsbedingungen, der Kaufpreise, der Zahlungsbedingungen usw.), in deren Kenntnis während der Ausf
ührung des vorliegenden Vertrages kommt,
absolute Vertraulichkeit einzuhalten.
N.2.- Die Vertraulichkeitspflicht wird für die Dauer des Vertrages sowie den Zeitraum nach seiner Ausführung übernommen.
N.3.- Im Fall der Nichteinhaltung der Vertraulichkeitspflicht ist die nicht einhaltende Partei gehalten, der anderen Partei alle daraus entstehenden Sch
äden zu vergüten.
O.- MARKEN UND KENNZEICHNUNGEN DES VERK
ÄUFERS
O.1.-Die Verwendung von Marken, Ziermotiven und geistigem Eigentum im Allgemeinen in jeder Form sowie jeder Ausdrucksform (als nicht erschöpfendes Beispiel: Bilder, Fotos, Zeichnungen,
Filme, Abbildungen, Strukturen usw.), die intellektuelles Eigentum des Verkäufers sind, ist auf jede Weise (als nicht erschöpfendes Beispiel: Presse, Video, Radio, Internet, Social Media,
Instant-Message-Plattform oder VoIP usw.) strengstens untersagt. Alle - auch nur partielle - Abweichungen von diesem Verbot m
üssen von Fall zu Fall schriftlich von der Generaldirektion
des Verk
äufers autorisiert werden.
P.- SPRACHE DES VERTRAGS, ANWENDBARES RECHT, RECHTSPRECHUNG UND GERICHTSSTAND
P.1.- Der Vertrag und die vorliegenden Bedingungen werden in italienischer Sprache verfasst, die im Fall der Abweichung der Übersetzung in andere Sprachen Vorrang hat.
P.2.- Die Regelung aller Rechtssachen hinsichtlich den Lieferungen unterliegt der Rechtsprechung des italienischen Staats und die territoriale Zust
ändigkeit liegt ausschließlich beim
Bezirksgericht Modena, dem Ort des Firmensitzes des Verk
äufers.
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