fallen M

ängel, wie im Dokument definiert 1) Handbuch zur Verlegung, Benutzung, Reinigung und Pflege, veröffentlicht auf der Web-Site des Verk

äufers. Als nicht erschöpfende Beispiele

werden Oberflächenmängel, fehlerhafte Grafik, Defekte polierte Oberfl

äche, Defekte des Kalibers, der Planarität, der Rechtwinkligkeit/Gradlinigkeit, der St

ärke, Risse, abgeschlagene

Kanten, Fehlfarbe, gemischte Brandfarbe sowie Produkte mit Kantsplitterung durch Rettifizierung als offensichtliche Mängel anerkannt.

G.4.- Falls der K

äufer offensichtliche Mängel feststellt, muss er dies dem Verk

äufer innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Empfang schriftlich melden und die gesamte Charge des Materials

f

ür den Verkäufer zur Verfügung halten; anderenfalls verf

ällt der Rechtsanspruch. Bei der Beanstandung müssen die Daten der Rechnung sowie eine pr

äzise Beschreibung des beanstandeten

Mangels angegeben werden, falls möglich mit einer fotografischen Dokumentation. Falls die Beanstandung unberechtigt sein sollte, ist der K

äufer gehalten, dem Verkäufer die f

ür einen

eventuellen Ortstermin aufgewendeten Kosten (Gutachten, Reisekosten, usw.) zu erstatten.

G.5.- Versteckte M

ängel m

üssen dem Verk

äufer innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Feststellung des Mangels per Einschreiben mit Rückschein gemeldet werden: anderenfalls verfällt der

Rechtsanspruch.

G.6.- Die Aktion des K

äufers zur Inanspruchnahme der M

ängelhaftung muss in jedem Fall innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab der Lieferung der Produkte erfolgen.

H.- M

ÄNGELHAFTUNG

H.1. Die Garantie des Verk

äufers ist begrenzt auf Produkte erster Qualit

ät und sie bezieht sich nicht auf Produkte zweiter oder dritter Qualität oder auf gelegentliche Partien mit besonderen

Preisen oder Nachl

ässe, die in der Auftragsbest

ätigung angegeben werden.

H.2. Der Verk

äufer garantiert nicht die Eignung der Produkte f

ür besondere Verwendungen, sondern lediglich die technischen Eigenschaften, die auf der Web-Site in Dokument 2) Technische

Datenbl

ätter veröffentlicht sind. Die Angabe zur Verwendung ist als unverbindlich anzusehen, auch wenn vom Verk

äufer in Katalogen und Handbüchern angegeben ist. Es ist stets Aufgabe

des Planers, auf der Grundlage der in den 2) Technischen Datenbl

ättern angegebenen Eigenschaften die Eignung des Produkts für spezifische Nutzungsbedingungen zu bewerten, unter

Ber

ücksichtigung der Belastungen sowie der Variablen, die am Ort der Bestimmung auftreten und die Eigenschaften verändern können, wie zum Beispiel die Intensität des Verkehrs, die

Qualit

ät des Verkehrs (Begehung bei Vorhandensein von Sand, Schmutz usw.), die eventuellen klimatischen Bedingungen sowie alle sonstigen Einflüsse, denen das Material ausgesetzt sein

kann.

H.3.- Falls festgestellt wird, dass das Produkt offensichtliche Mängel aufweist, wie definiert in Punkt G, Nr. 3, nimmt der Verkäufer die Ersetzung des mangelhaften Produkts durch ein anderes

mit gleichen oder h

öherwertigen Eigenschaften vor, oder er nimmt eine angemessene Reduzierung des Preises vor, falls dies nicht möglich ist. Alternativ hat der Käufer nach Rücklieferung

der mangelhaften Produkte das Recht auf R

ückerstattung des bezahlten Preises, zuz

üglich der Transportkosten, mit Ausschließung der Vergütung aller direkten und/oder indirekten Sch

äden.

H.4. Die Garantie des Verk

äufer wird ausgeschlossen, falls das mangelhafte Produkt (ganz oder teilweise) verwendet und/oder umgewandelt worden ist, da davon ausgegangen wird, dass

der K

äufer (oder sein Kunde) dadurch seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, es in dem Zustand zu akzeptieren, in dem es sich befindet.

H.5 Falls festgestellt wird, dass das Produkt versteckte Mängel aufweist, ist die Garantie des Verk

äufers auf die Ersetzung des Materials durch anderes mit gleichen oder höherwertigeren

Eigenschaften beschränkt oder - falls dies nicht möglich ist - auf die R

ückerstattung des bezahlten Preises, zuzüglich der Transportkosten. In jedem Fall ist die Garantie des Verk

äufers für

alle direkten und/oder indirekten Sch

äden, die durch das mangelhafte Produkt entstehen, auf einen Betrag begrenzt, der das Doppelte des Verkaufspreises nicht

übersteigen kann, den der

Verk

äufer auf den mangelhaften Teil der Lieferung angewendet hat.

H.6.- Falls der K

äufer das Produkt an Kunden weiterverkauft, die vom Verbraucherschutzgesetz (ital. Gesetzerlass Nr. 206/2005) geschützt werden, ist er verantwortlich f

ür die angewendeten

Bedingungen, falls diese von den hier angegebenen abweichen, und er muss sicherstellen, dass die Rechte des Verbrauchers gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgeübt werden

k

önnen. Falls die Voraussetzungen gegeben sind, kann das Regressrecht des Käufers gegenüber dem Verkäufer/Hersteller nicht die Grenzen

übersteigen, die von Punkt G, Nr. 1 bis Punkt H,

Nr. 5 angegeben werden.

I. KLAUSEL SOLVE ET REPETE UND AUFLÖSUNGSKLAUSEL

I.1.- Gem

äß den Bestimmungen von § 1462 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches kann der Käufer in keinem Fall - einschließlich von vermeintlichen Mängeln oder Defekten des Materials - die

Zahlung des abgenommenen Materials aussetzen oder verz

ögern, natürlich vorbehaltlich des Rechts, ungerechtfertigt gezahlte Betr

äge zurückzufordern, und dies nur nach Erbringung des

Nachweises der Rechtmäßigkeit der Forderung (Solve et Repete).

I.2.- Im Fall der Veränderung der Verm

ögensbedingungen des K

äufers oder der auch nur partiellen Nichtbezahlung der bereits gelieferten Produkte kann der Verkäufer die laufenden

Lieferungen aussetzen und/oder die laufenden Verträge aufl

ösen, ohne dass der Käufer die Vergütung von direkten und/oder indirekten Schäden geltend machen kann.

L.- EIGENTUMSVORBEHALT

L.1.- Bis zur vollst

ändigen Bezahlung des Preises durch den K

äufer bleiben die Produkte, die den Gegenstand der Lieferung darstellen, Eigentum des Verkäufers.

L.2.- W

ährend dieses Zeitraums

übernimmt der Käufer die Pflichten und die Verantwortlichkeiten für die Aufbewahrung der gekauften Produkte und er kann sie nicht ver

äußern, zur Nutzung

überlassen oder beschlagnahmen oder pfänden lassen, ohne das Eigentum des Verkäufers anzugeben und ohne diesen umgehend per Einschreiben mit R

ückschein zu benachrichtigen.

M.- H

ÖHERE GEWALT

M.1.- Beide Parteien k

önnen die Ausführung der vertraglichen Pflichten aussetzen, wenn die Ausf

ührung aus Gründen, die vom eigenen Willen unabhängig sind, unm

öglich oder objektiv zu

aufwendig wird, wie zum Beispiel: Streiks, Boykott, Aussperrung, Brand, Krieg (erkl

ärt oder nicht), B

ürgerkrieg, Aufstände und Revolutionen, Beschlagnahme, Embargo, Unterbrechungen der

Energieversorgung, außerordentliche Defekte von Maschinen, Versp

ätung bei der Anlieferung von Komponenten und Rohstoffen.

M.2.- Die Partei, die beabsichtigt, die vorliegende Klausel in Anspruch zu nehmen, muss der anderen Partei schriftlich das Auftreten von Umständen der Höheren Gewalt mitteilen.

M.3.- Falls die Aussetzung aufgrund von Höherer Gewalt mehr als 60 (sechzig) Tage andauert, haben beiden Parteien das Recht, den vorliegenden Vertrag nach einer schriftlichen

Vorank

ündigung von 10 (zehn) Tagen an die Gegenpartei aufzulösen.

N.- VERTRAULICHKEITSPFLICHT

N.1.- Der K

äufer ist gehalten,

über alle technischen Informationen (wie zum Beispiel Zeichnungen, Prospekte, Dokumentationen, Formeln und Schriftverkehr) und kommerziellen

Informationen (einschließlich der Vertragsbedingungen, der Kaufpreise, der Zahlungsbedingungen usw.), in deren Kenntnis während der Ausf

ührung des vorliegenden Vertrages kommt,

absolute Vertraulichkeit einzuhalten.

N.2.- Die Vertraulichkeitspflicht wird für die Dauer des Vertrages sowie den Zeitraum nach seiner Ausführung übernommen.

N.3.- Im Fall der Nichteinhaltung der Vertraulichkeitspflicht ist die nicht einhaltende Partei gehalten, der anderen Partei alle daraus entstehenden Sch

äden zu vergüten.

O.- MARKEN UND KENNZEICHNUNGEN DES VERK

ÄUFERS

O.1.-Die Verwendung von Marken, Ziermotiven und geistigem Eigentum im Allgemeinen in jeder Form sowie jeder Ausdrucksform (als nicht erschöpfendes Beispiel: Bilder, Fotos, Zeichnungen,

Filme, Abbildungen, Strukturen usw.), die intellektuelles Eigentum des Verkäufers sind, ist auf jede Weise (als nicht erschöpfendes Beispiel: Presse, Video, Radio, Internet, Social Media,

Instant-Message-Plattform oder VoIP usw.) strengstens untersagt. Alle - auch nur partielle - Abweichungen von diesem Verbot m

üssen von Fall zu Fall schriftlich von der Generaldirektion

des Verk

äufers autorisiert werden.

P.- SPRACHE DES VERTRAGS, ANWENDBARES RECHT, RECHTSPRECHUNG UND GERICHTSSTAND

P.1.- Der Vertrag und die vorliegenden Bedingungen werden in italienischer Sprache verfasst, die im Fall der Abweichung der Übersetzung in andere Sprachen Vorrang hat.

P.2.- Die Regelung aller Rechtssachen hinsichtlich den Lieferungen unterliegt der Rechtsprechung des italienischen Staats und die territoriale Zust

ändigkeit liegt ausschließlich beim

Bezirksgericht Modena, dem Ort des Firmensitzes des Verk

äufers.

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