BOSSINI CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA - GENERAL CONDITIONS FOR SALE

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen den Parteien, mit Ausnahme

eventueller Abweichungen, die detailliert in schriftlicher Form vorliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden in den zukünftigen

Beziehungen zwischen den Parteien nur dann berücksichtigt, wenn sie vorher in schriftlicher Form ausdrücklich von der Firma Bossini spa (unten:

der Verkäufer“). akzeptiert wurden.

1.Zustandekommen des Vertrags

Mit der Zusendung eines Auftrags an den Verkäufer verpflichtet sich der Käufer zur Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die an den

Verkaufsvertrag gekoppelt sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den erhaltenen Auftrag anzunehmen oder abzu¬lehnen. Angebote von Agenten,

Vertretern und kaufmännischen Hilfskräften des Verkäufers sind für diesen solange nicht bindend, bis sie vom Verkäufer selbst bestätigt werden.

2.Preise

Die Preise der vorliegenden Preisliste verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Der Verkäufer behält sich

das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Preise zu verändern oder Änderungen an der Preisliste vorzunehmen.

3.Warenübergabe

Wenn nicht anders vereinbart, versteht sich die Lieferung der Produkte frei ab Werk des Verkäufers: Transport- und Versicherungskosten trägt aus diesem

Grund der Käufer. Das gilt auch wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung oder ein Teil davon vom Verkäufer besorgt wird. In diesem Fall tritt Letzterer als

Auftragnehmer des Käufers auf, da beabsichtigt ist, dass der Transport auf Risiko des Käufers erfolgt. Das Lieferrisiko geht in dem Moment auf den Käufer

über, in dem die Produkte das Werk des Verkäufers verlassen.

4.Lieferfristen

Die Lieferfristen verstehen sich als Annäherungswerte zugunsten des Verkäufers und in jedem Fall mit einer angemessenen Toleranz.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden aus vorgezogener, verspäteter oder nicht erfolgter Teil- oder vollständiger Lieferung. Der Käufer ist

immer verpflichtet, die Waren abzunehmen, auch wenn es sich um Teillieferungen handelt und die Waren vor oder nach dem vereinbarten Lieferdatum

geliefert werden. Im Falle höherer Gewalt wir der Liefertermin um den Zeitraum der Verhinderungsdauer verlängert. Keinesfalls kann der Käufer jedoch bei

Auftreten von Situationen höherer Gewalt Ausgleichszahlungen oder Schadensersatz irgendeiner Art fordern.

5.Gewährleistung

Der Verkäufer garantiert die Konformität der gelieferten Waren; Warenkonformität meint, dass die Produkte hinsichtlich Qualität, Menge und Art den

vertraglich vereinbarten Kriterien entsprechen und dass sie keine Mängel aufweisen, die dazu führen könnten, dass sie für den vorgesehenen Zweck

ungeeignet sind. Die Mängelhaftung ist auf Produktfehler begrenzt, die auf dem Verkäufer anzulastende Planungs-, Material- oder Konstruktionsfehler

zurückzuführen sind. In Fällen, in denen der Käufer nicht nachweisen kann, dass er die Produkte korrekt aufbewahrt und sie nicht ohne die Zustimmung

des Verkäufers verändert hat, wird keine Garantie übernommen. Der Verkäufer haftet nicht für Konformitätsfehler, die im Rahmen einer normalen Abnutzung

an Bestandteilen entste¬hen, die von Natur aus dem schnellen und kontinuierlichen Verschleiß unterliegen.

Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Installation und/oder Verwendung, falsche Anlageplanung, in dem die Produkte installiert/

verbunden werden, Kalkstein oder Verunreinigungen, Verwendung von Reinigungsprodukten und Wartung, anders als die in der Montageanleitung von der

Verkäufer aufgezeigt werden. Wenn das Produkt weiterverkauft werden soll, ist der Käufer gegenüber seinen Kunden für etwaige Gewährleistungsansprüche

haftbar. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf das Rückgriffsrecht gegen den Verkäufer auf das, was dem privaten Verbraucher gegeben wird, sofern

zwischen Käufer und Verkäufer anders schriftlich vereinbart wurde.

6.Beanstandungen

Der Käufer ist verpflichtet, die Waren auf Konformität und Mängelfreiheit zu überprüfen. Reklamationen hinsichtlich der offensichtlichen Nichtkonformität der

gelieferten Waren müssen innerhalb 8 (acht) Tagen (und nicht später) nach Empfang der Ware am Bestimmungsort erfolgen. Versteckte Fehler, Mängel oder

Nichtkonformität müssen umgehend nach ihrem Entdecken, auf jeden Fall aber fristgemäß innerhalb der Gewährleistungsdauer (und nicht später) nach

Lieferung angezeigt werden. Alle Reklamationen sind dem Verkäufer per Einschreiben zuzustellen und müssen eine detaillierte Aufstellung aller festgestellten

Mängel und nicht vertragskonformer Eigenschaften enthalten. Die Garantie beträgt vierundzwanzig (24) Monate vom Lieferdatum des Produkts bie dem

Käufer, ausgenommen alle Produkte, deren Oberfläche nicht in Chrom ist. Für diese Produkte ist die Garantie zwölf (12) Monate ab Lieferdatum bei dem

Käufer.

7.Mängelbeseitigung

Im Falle nicht konformer Waren kann der Verkäufer nach Erhalt eines detaillierten Berichts vom Käufer nach eigenem Ermessen:

a) dem Käufer frei ab Werk Produkte derselben Art und Menge wie jene, die sich als fehlerhaft oder nicht vertragskonform erwiesen haben, liefern,

nachdem er zu Prüfungszwecken auf eigene Kosten eine Lieferung derselben erhalten hat. Der gegebenenfalls vom Verkäufer umge¬hend geleistete Ersatz

impliziert keine Anerkennung der beanstandeten Mängel: diese Anerkennung muss immer ausdrücklich und im Anschluss an die vom Verkäufer an den

beanstandeten Produkten durchgeführten Kontrollen erfolgen. Falls der Verkäufer bei der Kontrolle keine Mängel feststellt, wird er die ersatzweise versandte

Ware in Rechnung stellen; oder b) eine Gutschrift über einen Betrag im Wert der fehlerhaften Produkte zugunsten des Käufers ausstellen.

In beiden Fällen hat der Verkäufer ein Recht auf Rückgabe der fehlerhaften Produkte, die dann in sein Eigentum übergehen.

Diese Gewährleistung ist ein Ersatz für die gesetzliche Garantie für Mängel und Konformität und schließt jede andere zugunsten des Käufers Lösung oder

Anspruch, einschließlich aller Arbeitskosten für Demontage und/oder Neuinstallation, aus.

8.Haftungsbegrenzung des Verkäufers

Ein an den Käufer zu entrichtender Schadensersatz übersteigt keinesfalls die Rechnungssumme für die beanstandeten Waren, außer wenn der Verkäufer

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

9.Zahlung

Alle Zahlungen sowie jede weitere dem Verkäufer geschuldete Summe verstehen sich netto frei Haus.

Jeder Verzug und jede Unregelmäßigkeit bei der Zahlung berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen auszusetzen oder laufende Verträge zu kündigen,

auch solche, die nicht im Zusammenhang mit den betreffenden Zahlungen stehen. Außerdem hat er aufgrund dessen das Recht auf den Ersatz ihm

gegebenenfalls entstandener Schäden. Des weiteren ist der Verkäufer berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzugs Zinsen in der in Italien von Art. 5 des

Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 bestimmten Höhe zu berechnen.

Außerdem hat der Verkäufer bei Zahlungsverzug das Recht, die Garantie für die gesamte Dauer des Verzugs auszuschließen.

10.Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

11.Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Alle den vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträge fallen unter das italienische Gesetz.

Für jeden Rechtsstreit im Zusammenhang oder in Verbindung mit Verträgen, auf die die vorliegenden Geschäftsbedingungen anzu¬wenden sind, ist

ausschließlich das Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes des Käufers zuständig.

506