614

DE Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise ZZGL. MWST

Maßangaben in cm

5.1

1. GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNGSRECHT

Jeder Vertrag, der von TDA Srl zum Verkauf der in der Preisliste

genannten Produkte an jeden Kunden (genannt der „Käufer”)

unterzeichnet wird, unterliegt den Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.1

Falls keine Übereinstimmung zwischen den hier genannten

5.2

Verkausfbedingungen und eventuellen Sondervereinbarungen

zwischen TDA Srl und dem Käufer gegeben ist, gelten

die Sondervereinbarungen.

1.2

behält sich das Recht auf Modifikationen und/oder

Änderungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen,

sowie der Preisliste vor.

5.3

2. EIGENSCHAFTEN DER PRODUKTE

2.1

Eventuelle Hinweise zu den Produkten und ihrer Verwendung in den

von TDA Srl abgeschlossenen Verkaufsverträgen gelten für die Parteien

als bindend, es sei denn, sie treffen in dem jeweiligen Kaufvertrag

gesonderte Vereinbarungen.

2.2

Eventuelle Informationen oder Angaben über Merkmale und/oder

technische Eigenschaften der Produkte in der Preisliste haben

lediglich Hinweischarakter und sind nicht verbindlich.

Die Produkte werden aus verschiedenen Materialien hergestellt:

TDA Srl behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen,

die als notwendig und/oder angemessen angesehen werden,

ohne dabei die grundsätzlichen Eigenschaften bzw. die Verpackung

der Produkte zu ändern.

3. PREIS UND ZAHLUNGSFRISTEN

3.1

Falls schriftlich keine spezifische Sondervereinbarung zwischen

TDA Srl und dem Käufer bezüglich des Produktpreises vorliegt,

5.4

gilt für jedes Produkt der jeweils zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses gültige Listenpreis.

3.2

Wenn der Käufer das Produkt nicht innerhalb der vereinbarten

Zahlungsfrist bezahlt, kann TDA Srl nach eigenem Ermessen und ohne

5.5

vorherige Benachrichtigung die laufenden Produktlieferungen

unterbrechen und/oder weitere Lieferungen stornieren.

Nach erfolgter Zahlung werden die Lieferfristen der offen gebliebenen

Bestellungen gemäß den in der Preisliste genannten

6.1

Produktionszeiten neu berechnet.

Die Bezahlung bereits gelieferter Produkte ist nicht der vollständigen

Durchführung des Auftrags unterworfen.

3.3

Ohne Ausschluss sonstiger Rechtsbehelfe gemäß dem Gesetz

und den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und

unbeschadet des Anspruchs auf Schadenersatz behält sich TDA Srl

das Recht vor, Verzugszinsen auf verspätete Zahlungen zu erheben.

6.2

Diese werden, gemäß der geltenden EU-Bestimmung 2000/35.

ohne Notwendigkeit einer formellen Inverzugsetzung ab dem Datum

des erworbenen Zahlungsanspruches berechnet.

3.4

Der vereinbarte Preis bleibt, sofern nicht anderweitig festgelegt,

bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferdatum

unverändert.

Falls das Lieferdatum sich auf Anfrage des Käufers oder aus nicht von

TDA Srl verschuldeten Gründen verzögert, behält sich TDA Srl das Recht

6.3

auf eine Preisänderung vor, indem sie dem Käufer eventuelle

Erhöhungen und/oder Zwischeniagerungskosten anrechnet.

4. AUFTRAGSANNAHME

4.1

Die Aufträge gelten nur dann als gültig, wenn sie in schriftlicher Form

erfolgen und bei TDA Srl per Fax oder E-Mail an die entsprechend

mitgeteilten Adressen eingehen.

4.2

Solange die Bestellung eines Käufers nicht in schriftlicher Form von

6.4

TDA bestätigt und von jenem zur Kenntnis genommen wurde,

wird zwischen TDA Srl und dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.

6.5

4.3

Die Bestellungen und/oder Bestellungsänderungen müssen vom

Käufer schriftlich per Fax oder E-Mail mitgeteilt/bestätigt werden.

4.4

Bei einer Bestellung unter € 250,00 (ohne MwSt), wird eine

Bearbeitungsgebühr von € 10,00 (ohne MwSt) erhoben.

4.5

TDA Srl behält sich das Recht vor, die Realisierbarkeit von Produkten

auf spezifische Anfrage des Kunden hin zu prüfen und die auf spezifische

Anfrage des Kunden hin zu prüfen und die entsprechenden Preise, sowie

Lieferbedingungen und -fristen festzulegen.

5. KONFORMITÄTSGARANTIE DER PRODUKTE

TDA Srl garantiert für ihre Produkte 24 Monate ab Lieferung und

gemäß DPR 224 24/05/1988 (Italien) im Rahmen der europäischen

Richtlinien. Die Garantie deckt insbesondere Fabrikationsfehler und

Materialdefekte ab. Ästhetische oder funktionale Defekte müssen

vor Installation schriftlich direkt an TDA Srl mitgeteilt werden, unter

Beilage der Lieferdokumente und Produktdokumente.

TDA Srl Garantie gilt ausschließlich für die Reparatur oder den

Ersatz der defekten Elemente: andere Forderungen oder Reklama-

tionen der Erwerber werden nicht anerkannt, daraus abgeleitete

Unannehmlichkeiten, Belastungen oder Nebenkosten werden ausdrüc-

klich abgelehnt. Die Übereinstimmung der Reklamation muss durch

autorisiertes Personal von TDA Srl bestätigt werden.

Die TDA Srl Garantie erlöscht automatisch in folgenden Fällen

- im Falle von Transportschäden;

- bei Bruch von ESG-Teilen;

- wenn die Montage nicht gemäß den Anleitungen von TDA Srl

vorgenommen wurde;

- bei Auftreten eines technischen Defekts auf Grund von unbefugten

technischen Veränderungen am Produkt;

- im Falle von üblichen Verschleißerscheinungen, sowie bei unsa-

chgemäßer und unvorsichtiger Behandlung des Produkts durch den

Benutzer;

- bei Verwendung von säurehaltigen oder aggressiven Reinigungsmit-

teln oder Waschsubstanzen, die für Glas, eloxierte, lackierte oder

verschönerte Oberflächen nicht geeignet sind. Die Verwendung von.

TDA Srl-Reinigungsprodukten wird empfohlen;

- Defekte, die durch höhere Gewalt entstehen;

- wenn das Produkt durch den Erwerber nicht bezahlt wurde;

TDA Srl lehnt jegliche Verantwortung für mögliche Personen- oder

Sachschäden ab, die auf Grund von Instelletions- oder Montage-

fehlern, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelhafte Wartung

entstehen.

TDA Srl behält sich vor, jederzeit ohne jegliche Vorankündigung

technische oder design Änderungen an den eigenen Produkten vorzu-

nehmen, einschließlich der Änderungen in Volumen und Gewicht.

6. VERSAND UND RÜCKGABE VON PRODUKTEN

Der Empfänger ist verplichtet, die Ware bei Eingang zu überprüfen und

eventuelle Schäden sofort und direkt bei dem Frachtführer zu bean-

standen, der hierfür verantwortlich ist. Es ist Recht des Empfängers

und Pflicht des Frachtführers den Versand (ohne die Verpackung zu

öffnen) zu kontrollieren und den eventuellen Vorbehalt im Frachtführer

und TDA Srl Lieferschein daneben zu stellen: allein die allgemeine

Aufschrift: “Kontrollvorbehalt” gilt nicht.

Verdeckte Schäden: im Fall von äußerlich beschädigten Verpackungen,

können diese entgegengenommen werden, wobei auf dem Liefer-

schein der Vermerk „KONTROLLVORBEHALT” und die Begründung des

Vorbehalts vermerkt werden muß, wie vom geltenden Gesetz vorge-

sehen. Bei eindeutigen ermittelten Bruchschäden muss der Empfän-

ger durch Einschreibebrief an TDA Srl und, zur Kenntnisnahme, dem

Frachtführer die entsprechende Mitteilung machen, und ihn innerhalb

von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zusenden.

Sichtbarer Schaden: Im Fall von deutlich, feststellbarem Schäden

muss auch Seitens des Frachtführers ein Vorbehalt im Lieferschein

vermerkt werden, in der die Menge, die beschädigten Teile, sowie

innere oder äußere Schäden klar zu bezeichnen sind. Kopien des

Lieferscheins müssen an TDA Srl geschickt werden, das darauf

hin die geeigneten Maßnahmen für den eventuellen Ersatz oder

Warenrücksendung treffen wird.

Bei Nichtbeachtung der Paragraphen 6.2 und 6.3 erkennt TDA Srl

keine Erstattung für Schäden an.

Kein Artikel wird ohne das schriftliche Einverständnis von TDA Srl

zurückgenommen: genehmigte Rücknahmen müssen unserem Werk

frachtfrei mit der Angabe des Frachtführers und der von TDA Srl

mitgeteilten Bezugsnummer zugehen. Die Bezugsnummer soll im

Lieferschein vermerkt werden. Für Annahme und Bearbeitung von

Rücksendungen werden generell Rücksendungskosten in Rechnung

gestellt, die sich nach dem Zustand der zurück gesendeten Ware

richten.