CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA

General sale conditions | Allgemeine Liefer und Zahlungsbedingungen | Conditions generales de vente

Condiciones generales de venta | Условия продажи | 般销售条件

H.3.- In the event that identifiable product faults are

ascertained, as defined in sub section G no. 3, the Seller

shall replace the faulty product with another one with

equal or superior characteristics; should this not be

possible, the Seller shall apply a significant price reduction.

Alternatively, following the return of the faulty products, the

Buyer shall have the right to a refund of the price paid plus

the transport cost, with the exclusion of compensation for

any other direct and/or indirect damage.

H.4. The Seller’s warranty shall not be valid if the products

that have identifiable faults (totally or in part) have been

used and/or in any case transformed, as this entails that the

Buyer (or its customer) expressed the intention to accept

them in the condition in which they were found.

H.5.- In the event that hidden product faults are ascertained,

the Seller’s warranty is limited to the replacement with other

products of equal or superior characteristics; should this

not be possible the Seller shall refund the price paid plus the

transport cost. In any case, the Seller’s warranty for any

direct and/or indirect damage caused by the faulty product,

shall be limited to an amount that shall not be greater than

double the selling price applied by the Seller, only in relation

to the faulty part of the supply.

H.6.- In the event that the Buyer resells the product to

subjects protected by the consumer code (law decree

no. 206/2005), the former shall be responsible for the

conditions applied, if different from those stated herein, and

shall ensure that the consumer’s rights are exercised, in

relation to the remedies and terms established by the said

code. If there are the grounds for the Buyer to exercise the

right of recourse and/or make a claim against the Seller/

manufacturer, the said action shall take into account or

go beyond the exemptions and limits established in sub

sections G no. 1 and H no. 5.

I. SOLVE ET REPETE (pay and then claim) AND

TERMINATION CLAUSES

I.1.- Pursuant to article 1462 of the Italian Civil Code, on

[DE]

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Fassung 1.a vom 1. Januar 2018

A.- MODALITÄT DES VERTRAGSABSCHLUSSES

A.1.- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungenen

regeln alle Verträge zwischen dem Verk

äufer und dem Käufer und

alle

Änderungen oder Abweichungen davon m

üssen schriftlich

vereinbart werden.

A.2.- Eventuelle Angebote sowie mit Handelsvertretern oder

sonstigen Vermittlern vereinbarten Gutschriften sind nicht

verbindlich, es sei denn, sie werden vom Verkäufer schriftlich

best

ätigt.

A.3.- Der Käufer sendet dem Verk

äufer direkt oder über

Handelsvertreter schriftliche Bestellungen zu, die die Angabe der

Artikelnummern der gewünschten Produkte, der Mengen, ihres

Preises und der Bestimmung enthalten müssen. Die vom Käufer

gesendete Bestellung ist unwiderruflich

A.4.- Der Verkauf gilt zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an

dem: (i) der K

äufer vom Verk

äufer eine schriftliche Bestätigung

per E-Mal, Fax oder auf sonstigem Weg erhält, die den Fristen

und Bedingungen der Bestellung entspricht; oder (ii) falls die

vom Verk

äufer gesendete Bestätigung, Bedingungen enthält,

die von der vom K

äufer erhaltenen Bestellung abweichen, wenn

dieser diese akzeptiert oder nicht innerhalb von 7 (sieben) Tagen

ab ihrem Empfang beanstandet; oder (iii) falls keine schriftliche

Bestätigung durch den Verkäufer erfolgt, zu dem Zeitpunkt, an dem

die Produkte geliefert und vom K

äufer übernommen werden.

B.- PREISE

B.1.- Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen

gelten die von Mal zu Mal vereinbarten Verkaufspreise

als Nettobarpreise bar mit Lieferung frei ab dem in der

Auftragsbestätigung angegebenen Werk des Verk

äufers.

C.- EIGENSCHAFTEN DER PRODUKTE

C.1.- Der Käufer erkl

ärt, die folgende auf der Web-Site des

Unternehmen veröffentlichte Dokumentation zur Kenntnis

genommen zu haben und sich an deren Inhalt zu halten: 1)

Gebrauchsanleitungen und Pflege 2) Technische Datenblätter.

C.2. Aufgrund der intrinsischen Variabilit

ät des Keramikprodukts

sind die Eigenschaften der vorausgehend vom Verk

äufer an den

Käufer gesendeten Warenmuster und/oder Modelle hinweisend

und unverbindlich.

C.3. Vorbehaltlich spezifischer Vereinbarungen vor der

Auftragsbestätigung garantiert der Verk

äufer nicht, dass die

no account may the Buyer suspend or delay payment of

collected material, including in the event of alleged defects

or faults in the material; this does not affect the right to claim

back any payments made unduly (solve et repete).

I.2.- If the Buyer’s financial situation changes or in the event

of non-payment (even partial) of products already supplied,

the Seller reserves the right to suspend the execution of

the supplies underway and/or to terminate the contracts in

force and the Buyer shall not have the right to claim direct

and/or indirect compensation of any type.

L.- RETENTION OF OWNERSHIP

L.1.- The products supplied shall remain exclusive property

of the Seller until the Buyer has paid the full amount.

L.2.- During the aforementioned period, the Buyer shall

undertake the obligations and responsibilities as bailee

(also referred to as custodian) and shall not transfer the said

products, grant their use, let them be seized or distrained

without declaring that the property is of the Seller, and

the Buyer shall immediately inform the Seller by recorded

delivery letter with advice of receipt.

M.- FORCE MAJEURE

M.1.- Each party may suspend the fulfilment of its

contractual obligations, when the said fulfilment is

impossible or objectively too costly due to an unforeseeable

impediment independent from the parties, such as for

example: strike, boycott, lockout, fire, war (declared or not),

civil war, riots and revolutions, requisitions, embargo, power

blackouts, extraordinary breakage of machinery, delays in

the delivery of components or raw materials.

M.2.- The party that wishes to apply this clause shall

immediately notify the onset and end of the circumstances

of force majeure to the other party in writing.

M.3.- If the suspension due to force majeure lasts longer

than 60 (sixty) days, each party shall have the right to

terminate this contract, with a notice of 10 (ten) days to be

notified to the counterparty in writing.

Lieferung des einzelnen Artikels vollständig mit dem gleichen

Produktionslos ausgef

ührt wird.

D.- LIEFERFRISTEN

D.1.- Die Lieferfristen sind unverbindlich und Verz

ögerungen

f

ühren f

ür den K

äufer in keinem Fall zum Anspruch auf

Schadensverg

ütung.

D.2.- Falls der K

äufer das Material nicht innerhalb von 10 (zehn)

Tagen ab dem Datum der Bereitstellung der Waren abholt, beh

ält

sich der Verkäufer das Recht vor, eine neue Lieferfrist festzusetzen.

E.- R

ÜCKLIEFERUNG UND VERSAND

E.1.- Die eventuelle Änderung des Bestimmungsortes der

Produkte, die sich von der in der Auftragsbestätigung vereinbarten

unterscheidet, muss vom Käufer schriftlich innerhalb des

zweiten Tags vor dem f

ür die Abholung am Sitz des Verkäufers

vorgesehenen mitgeteilt werden. Der Verkäufer behält sich das

Recht vor, die Änderung der Bestimmung der Produkte nicht zu

akzeptieren. Falls sich herausstellt, dass die effektive Bestimmung

des Produkts von der vom K

äufer angegebenen verschieden ist,

behält sich der Verk

äufer das Recht vor, die laufenden Lieferungen

nicht auszuf

ühren und/oder die laufenden Vertr

äge aufzul

ösen,

ohne dass der K

äufer jeglichen Anspruch auf Entschädigung

geltend machen kann.

E.2.- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgt

die Lieferung der Ware frei ab Werk (EXW gemäß den

Incoterms 2010), und dies auch, falls vereinbart wird, dass der

Versand oder ein Teil desselben im Auftrag des K

äufers durch den

Verk

äufer erfolgt. In jedem Fall gehen die Risiken spätestens mit

der

Übergabe an das erste Transportunternehmen an den Käufer

über.

E.3.- Unter Beibehaltung der Nichtbeteiligung des Verk

äufers am

Transportvertrag kann der Verk

äufer in der Police der Ladung als

„Shipper“ angegeben werden. Die Mitteilung des Bruttogewichts

des Containers an den Transportunternehmer stellt keine

Übernahme der Verantwortung des Verkäufers hinsichtlich der

SOLAS-Konvention dar (Safety Of Life At Sea). In keinem Fall

kann diese Mitteilung als VGM (Verified G oss Mass) verstanden

werden.

E.4.- Der K

äufer verpflichtet sich sicherzustellen, dass da

zu den Lagern des Verk

äufers gesendete Fahrzeug unter

Ber

ücksichtigung der Natur der Produkte f

ür das Laden geeignet

ist. Falls das zum Laden gesendete Fahrzeug gr

ößere Probleme

beim Beladen bereitet, beh

ält der Verkäufer sich das Recht vor,

zur Abdeckung der höheren Logistikkosten eine Vertragsstrafe

N.- CONFIDENTIALITY

N.1.- The Buyer undertakes to maintain confidentiality as

regards all information of a technical (such as, by way of

a non-limiting example, drawings, tables, documentation,

formulas and correspondence) and commercial nature

(including contractual conditions, purchase prices, payment

conditions,

...) gained during the performance of this

contract.

N.2.- The confidentiality obligation shall be undertaken

for the entire duration of this contract and for the period

following its execution.

N.3.- In case of failure to uphold the confidentiality

obligation, the non-fulfilling party shall pay the other party

compensation for all damages that may derive therefrom.

O.- SELLER’S TRADEMARKS AND DISTINCTIVE SIGNS

O.1.-The use of trademarks, ornamental designs and

creative works in general, in whatever form and manner

of expression (such as, by way of a non-limiting example:

images, photos, drawings, videos, shapes, structures, etc.)

constituting the Seller’s intellectual property, through any

means (such as, by way of a non-limiting example: press,

video, radio, internet, social media, instant messaging

platforms or VoIP, etc.) is strictly forbidden. Any exception to

the said prohibition, even only partial, must be authorised in

writing, each time, by the Seller’s general management.

P.- CONTRACT LANGUAGE, APPLICABLE LAW,

JURISDICTION AND AUTHORITY

P.1.- The present CONTRACT is drafted in Italian, and in

case of disputes the said version shall prevail over any

translations in other languages.

P.2.- Any dispute concerning the supply of products shall

be subject to Italian law and jurisdiction and the Court of

Modena, the town in which the Seller has its registered

office, shall have sole local jurisdiction.

in H

öhe von 4 % des Werts der Produkte zu erheben. Falls das

Fahrzeug vollkommen ungeeignet ist, behält sich der Verkäufer

das Recht vor, das Verladen zu verweigern, ohne dass der Käufer

einen Anspruch auf Verg

ütung der Sch

äden geltend machen kann,

die direkt und/oder indirekt daraus entstehen können.

E.5.- Es ist Aufgabe des Käufers, das Transportunternehmen zu

beauftragen und die Produkte vor dem Laden zu kontrollieren;

eventuelle Anmerkungen zur Unversehrtheit der Verpackungen

und der Übereinstimmung der geladenen Menge mit der

in den Transportpapieren angegebenen müssen vom

Transportunternehmen zum Zeitpunkt des Ladens vorgenommen

werden. Diese Anmerkungen m

üssen auf alle Exemplaren der

Transportpapiere vermerkt werden, anderenfalls gelten die

geladenen Produkte als unbeschädigt und vollständig. Daraus

folgt, dass der Verkäufer keinerlei Haftung f

ür Fehlmengen

oder Besch

ädigungen der Produkte übernimmt, die vom

Transportunternehmen nicht gemeldet werden.

E.6.- Es ist ebenfalls Aufgabe des Käufers, das

Transportunternehmen zu beauftragen und die Modalität und

die Stabilit

ät des Ladens auf das Fahrzeug zu

überprüfen,

damit es während des Transports nicht zu Brüchen kommt,

sowie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen der

Straßenverkehrsordnung zu gewährleisten.

F.- ZAHLUNGEN

F.1.- Alle Zahlungsverpflichtung müssen am Firmensit

des Verkäufers erfüllt werden. Eventuelle Zahlungen an

Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter gelten als nicht

geleistet, bis sie beim Verk

äufer eingehen.

F.2.- Es ist dem K

äufer untersagt, die Zahlungen aus

Ländern vorzunehmen, die vom Land seines Firmensitzes

verschieden sind, falls diese Länder keinen angemessenen

Informationsaustausch mit Italien gew

ährleisten. Im Fall der

Verletzung dieses Verbots hat der Verkäufer das Recht, den

Vertrag aus gutem Grund aufzulösen, ohne dass der K

äufer eine

Vergütung des entstandenen Schadens geltend machen kann.

F.3.- Eventuelle Kosten und Gebühren für die Einziehung von

Effekten und Wechseln gehen zu Lasten des Käufers. Im Fall der

Nichteinhaltung des für die Zahlung festgesetzten Tags - auch

nur partiell - fallen Säumniszinsen zu Gunsten des Verk

äufers

an, in der vom ital. Gesetzerlass vom 9. Oktober 2002, Nr. 231

vorgesehenen Höhe.

F.4.- Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen

verpflichtet sich der

äufer, keine Guthaben gegen

über dem

Verk

äufer zu verrechnen.

G.- BEANSTANDUNGEN

G.1.- Beim Empfang der Produkte muss der K

äufer sie einer

sorgfältigen Sichtkontrolle gemäß den Angaben von Punkt 7 der

Normen UNI EN ISO 10545-2 unterziehen.

G.2.- Die Installation und die Verlegung der Produkte m

üssen

unter Einhaltung der Empfehlungen zu den Arbeiten ausgeführt

werden, die vor und während der Verlegung ausgef

ührt werden

müssen, wie angegeben im Dokument 1) Gebrauchsanleitungen

und Pflege er

öffentlicht auf der Web-Site des Verkäufers und

angegeben auf der Verpackung des Produkts und/oder im Inneren

derselben. Sch

äden, die durch eine falsche Installation, Verlegung

und durch eine unterlassene/falsche Pflege (a weichend von

den Angaben in 1) Gebrauchsanleitungen und Pflege), du ch

eine ungeeignete Gebrauchsbestimmung oder durch normale

Abnutzung verursacht werden, werden nicht als M

ängel des

Produkts anerkannt.

G.3.- Vorbehaltlich der Grenzen der Akzeptabilit

ät, die von der

internationalen Norm EN 14411 (ISO 13006) vorgesehen sind,

erkennen die Parteien M

ängel der Produkte als offensichtliche

M

ängel an, die bereits bei ihrem Empfang festgestellt werden

k

önnen, die das Material zur Verwendung ungeeignet machen

oder die den Wert betr

ächtlich verringern. In diese Kategorie

fallen Mängel, wie im Dokument definiert 1) Handbuch zu

Verlegung,Benutzung,ReinigungundPfleg ,veröffentlichtauf

der Web-Site des Verk

äufers. Als nicht erschöpfende Beispiele

werden Oberflächenm

ängel, fehlerhafte G afik, Defekt

polierte Oberfl

äch , Defekte des Kalibers, der Planarität, der

Rechtwinkligkeit/Gradlinigkeit, der St

ärke, Risse, abgeschlagene

Kanten, Fehlfarbe, gemischte Brandfarbe sowie Produkte mit

Kantsplitterung durch Rettifizierung als offensichtliche M

änge

anerkannt.

G.4.- Falls der K

äufer offensichtliche M

ängel feststellt, muss er

dies dem Verk

äufer innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Empfang

schriftlich melden und die gesamte Charge des Materials f

ür

den Verk

äufer zur Verfügung halten; anderenfalls verfällt der

Rechtsanspruch. Bei der Beanstandung m

üssen die Daten der

Rechnung sowie eine pr

äzise Beschreibung des beanstandeten

Mangels angegeben werden, falls m

öglich mit einer fotografische

Dokumentation. Falls die Beanstandung unberechtigt sein sollte,

ist der Käufer gehalten, dem Verkäufer die f

ür einen eventuellen

Ortstermin aufgewendeten Kosten (Gutachten, Reisekosten, usw.)

zu erstatten.

G.5.- Versteckte M

ängel müssen dem Verk

äufer innerhalb von

8 (acht) Tagen ab Feststellung des Mangels per Einschreiben

mit R

ückschein gemeldet werden: anderenfalls verfällt der

Rechtsanspruch.

G.6.- Die Aktion des K

äufers zur Inanspruchnahme der

M

ängelhaftung muss in jedem Fall innerhalb von 12 (zw

ölf)

Monaten ab der Lieferung der Produkte erfolgen.

H.- M

ÄNGELHAFTUNG

H.1. Die Garantie des Verk

äufers ist begrenzt auf Produkte erster

Qualit

ät und sie bezieht sich nicht auf Produkte zweiter oder dritter

Qualit

ät oder auf gelegentliche Partien mit besonderen Preisen

oder Nachl

ässe, die in der Auftragsbest

ätigung angegeben

werden.

H.2. Der Verk

äufer garantiert nicht die Eignung der Produkte f

ür

besondere Verwendungen, sondern lediglich die technischen

Eigenschaften, die auf der Web-Site in Dokument 2) Technische

Datenblätter veröffentlicht sind. Die Angabe zur Verwendung

ist als unverbindlich anzusehen, auch wenn vom Verkäufer in

Katalogen und Handb

üchern angegeben ist. Es ist stets Aufgabe

des Planers, auf der Grundlage der in den 2) Technischen

[FR]

CONDITIONS G

ÉNÉRALES DE VENTE

R

év.1a du 1er Janvier 2018

A.- MODALIT

ÉS DE CONCLUSION DU CONTRAT

A.1.- Les pr

ésentes Conditions Générales de Vente régissent

tout contrat de Vente entre le Vendeur et l’Acheteur et toute

modification ou d

érogation de ces dernières doit être convenue

par

écrit.

A.2.- D’

éventuelles offres, accr

éditations et / ou ristournes

accordées par des agents ou par d’autres interm

édiaires, ne

seront réput

ées valables que si elles sont confirm

ées par écrit

par le Vendeur.

A.3.- L’Acheteur envoie au Vendeur, directement ou par

l’interm

édiaire d’agents, des Commandes écrites qui doivent

indiquer les codes des Produits demand

és, les quantités, leur

prix et leur destination. La commande envoyée par l’Acheteur

est irr

évocable.

A.4.- La Vente doit

être r

éputée conclue au moment où : (i)

l’Acheteur re

çoit de la part du Vendeur une Confirmation écrite

par e-mail, par t

élécopie ou par d’autres moyens tél

ématiques,

conforme aux conditions de la Commande ; ou (ii) en cas de

Confirmation e voy

ée par le Vendeur contenant des conditions

Datenbl

ättern angegebenen Eigenschaften die Eignung des

Produktsf

ürspezifischeNutzungsbedingungenzub werten,unter

Ber

ücksichtigung der Belastungen sowie der Variablen, die am

Ort der Bestimmung auftreten und die Eigenschaften ver

ändern

k

önnen, wie zum Beispiel die Intensität des Verkehrs, die Qualit

ät

des Verkehrs (Begehung bei Vorhandensein von Sand, Schmutz

usw.), die eventuellen klimatischen Bedingungen sowie alle

sonstigenEinfl

üss ,denendasMaterialausgesetztseinkann.

H.3.- Falls festgestellt wird, dass das Produkt offensichtliche

M

ängel aufweist, wie de

finiert in Punkt G, Nr. 3, nimmt der

Verk

äufer die Ersetzung des mangelhaften Produkts durch ein

anderes mit gleichen oder h

öherwertigen Eigenschaften vor, oder

er nimmt eine angemessene Reduzierung des Preises vor, falls

dies nicht m

öglich ist. Alternativ hat der Käufer nach R

ücklieferung

der mangelhaften Produkte das Recht auf R

ückerstattung

des bezahlten Preises, zuz

üglich der Transportkosten, mit

Ausschließung der Verg

ütung aller direkten und/oder indirekten

Sch

äden.

H.4. Die Garantie des Verk

äufer wird ausgeschlossen, falls das

mangelhafte Produkt (ganz oder teilweise) verwendet und/oder

umgewandelt worden ist, da davon ausgegangen wird, dass der

K

äufer (oder sein Kunde) dadurch seinen Willen zum Ausdruck

gebracht hat, es in dem Zustand zu akzeptieren, in dem es sich

befindet

H.5 Falls festgestellt wird, dass das Produkt versteckte M

ängel

aufweist, ist die Garantie des Verk

äufers auf die Ersetzung des

Materials durch anderes mit gleichen oder h

öherwertigeren

Eigenschaften beschr

änkt oder - falls dies nicht m

öglich ist -

auf die R

ückerstattung des bezahlten Preises, zuz

üglich der

Transportkosten. In jedem Fall ist die Garantie des Verk

äufers

f

ür alle direkten und/oder indirekten Sch

äden, die durch das

mangelhafte Produkt entstehen, auf einen Betrag begrenzt, der

das Doppelte des Verkaufspreises nicht

übersteigen kann, den der

Verk

äufer auf den mangelhaften Teil der Lieferung angewendet

hat.

H.6.- Falls der K

äufer das Produkt an Kunden weiterverkauft, die

vom Verbraucherschutzgesetz (ital. Gesetzerlass Nr. 206/2005)

gesch

ützt werden, ist er verantwortlich für die angewendeten

Bedingungen, falls diese von den hier angegebenen abweichen,

und er muss sicherstellen, dass die Rechte des Verbrauchers

gem

äß den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgeübt werden

k

önnen. Falls die Voraussetzungen gegeben sind, kann das

Regressrecht des K

äufers gegen

über dem Verkäufer/Hersteller

nicht die Grenzen übersteigen, die von Punkt G, Nr. 1 bis Punkt H,

Nr. 5 angegeben werden.

I. KLAUSEL SOLVE ET REPETE UND AUFL

ÖSUNGSKLAUSEL

I.1.- Gem

äß den Bestimmungen von § 1462 des ital. Bürgerlichen

Gesetzbuches kann der K

äufer in keinem Fall - einschließlich von

vermeintlichen M

ängeln oder Defekten des Materials - die Zahlung

des abgenommenen Materials aussetzen oder verz

ögern,

nat

ürlich vorbehaltlich des Rechts, ungerechtfertigt gezahlte

Betr

äge zur

ückzufordern, und dies nur nach Erbringung des

Nachweises der Rechtm

äßigkeit der Forderung (Solve et Repete).

I.2.- Im Fall der Veränderung der Verm

ögensbedingungen des

K

äufers oder der auch nur partiellen Nichtbezahlung der bereits

gelieferten Produkte kann der Verk

äufer die laufenden Lieferungen

aussetzen und/oder die laufenden Vertr

äge aufl

ösen, ohn

dass der K

äufer die Verg

ütung von direkten und/oder indirekten

Sch

äden geltend machen kann.

L.- EIGENTUMSVORBEHALT

L.1.- Bis zur vollst

ändigen Bezahlung des Preises durch den Käufer

diff

érant de la Commande envoyée par l’Acheteur lorsque

celui-ci l’accepte par

écrit ou quoi qu’il en soit s’il ne la conteste

pas dans un d

élai de 7 (sept) jours à compter de la réception

; ou (iii) en l’absence d’une confirmation écrite de la part du

Vendeur, au moment o

ù les Produits seront livrés et chargés

par l’Acheteur.

B.- PRIX

B.1.- Sauf accord contraire, les prix de vente convenus au fur et

à mesure sont réput

és nets, pour les paiements en esp

èces et

les livraisons Franco l’

établissement du Vendeur indiqué sur la

Confirmation de Command .

C.- CARACT

ÉRISTIQUES DES PRODUITS

C.1.- L’Acheteur d

éclare avoir lu et s’en tenir au contenu de

la documentation suivante publi

ée sur le site Internet de la

soci

été: 1) Instructions pour l’utilisation et l’entretien et 2)

Fiches techniques.

C.2. Vu la variabilit

é intrinsèque du produit en c

éramique, les

caract

éristiques des

échantillons et / ou des modèles envoy

és

pr

éc

édemment par le Vendeur à l’Acheteur sont indicatifs et

non contraignants.

bleiben die Produkte, die den Gegenstand der Lieferung darstellen,

Eigentum des Verkäufers.

L.2.- W

ährend dieses Zeitraums übernimmt der Käufer die

Pflichten und die Verantwortlichkeiten f

ür die Aufbewahrung der

gekauften Produkte und er kann sie nicht veräußern, zur Nutzung

überlassen oder beschlagnahmen oder pfänden lassen, ohne das

Eigentum des Verkäufers anzugeben und ohne diesen umgehend

per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen.

M.- HÖHERE GEWALT

M.1.- Beide Parteien können die Ausführung der vertraglichen

Pflichtenausset en,wenndieAusführungausGr

ünden,dievom

eigenen Willen unabhängig sind, unmöglich oder objektiv zu

aufwendig wird, wie zum Beispiel: Streiks, Boykott, Aussperrung,

Brand, Krieg (erklärt oder nicht), B

ürgerkrieg, Aufstände und

Revolutionen, Beschlagnahme, Embargo, Unterbrechungen der

Energieversorgung, außerordentliche Defekte von Maschinen,

Verspätung bei der Anlieferung von Komponenten und Rohstoffen.

M.2.- Die Partei, die beabsichtigt, die vorliegende Klausel in

Anspruch zu nehmen, muss der anderen Partei schriftlich das

Auftreten von Umständen der H

öheren Gewalt mitteilen.

M.3.- Falls die Aussetzung aufgrund von H

öherer Gewalt mehr als

60 (sechzig) Tage andauert, haben beiden Parteien das Recht, den

vorliegenden Vertrag nach einer schriftlichen Vorankündigung von

10 (zehn) Tagen an die Gegenpartei aufzul

ösen.

N.- VERTRAULICHKEITSPFLICHT

N.1.- Der K

äufer ist gehalten, über alle technischen Informationen

(wie zum Beispiel Zeichnungen, Prospekte, Dokumentationen,

Formeln und Schriftverkehr) und kommerziellen Informationen

(einschließlich der Vertragsbedingungen, der Kaufpreise, der

Zahlungsbedingungen usw.), in deren Kenntnis während der

Ausführung des vorliegenden Vertrages kommt, absolute

Vertraulichkeit einzuhalten.

N.2.- Die Vertraulichkeitspflicht wi d für die Dauer des Vertrages

sowie den Zeitraum nach seiner Ausführung übernommen.

N.3.- Im Fall der Nichteinhaltung der Vertraulichkeitspflicht ist di

nicht einhaltende Partei gehalten, der anderen Partei alle daraus

entstehenden Schäden zu verg

üten.

O.- MARKEN UND KENNZEICHNUNGEN DES VERK

ÄUFERS

O.1.-Die Verwendung von Marken, Ziermotiven und

geistigem Eigentum im Allgemeinen in jeder Form sowie

jeder Ausdrucksform (als nicht erschöpfendes Beispiel:

Bilder, Fotos, Zeichnungen, Filme, Abbildungen, Strukturen

usw.), die intellektuelles Eigentum des Verk

äufers sind, ist auf

jede Weise (als nicht erschöpfendes Beispiel: Presse, Video,

Radio, Internet, Social Media, Instant-Message-Plattform oder

VoIP usw.) strengstens untersagt. Alle - auch nur partielle -

Abweichungen von diesem Verbot m

üssen von Fall zu Fall

schriftlich von der Generaldirektion des Verk

äufers autorisiert

werden.

P.- SPRACHE DES VERTRAGS, ANWENDBARES RECHT,

RECHTSPRECHUNG UND GERICHTSSTAND

P.1.- Der Vertrag und die vorliegenden Bedingungen werden in

italienischer Sprache verfasst, die im Fall der Abweichung der

Übersetzung in andere Sprachen Vorrang hat.

P.2.- Die Regelung aller Rechtssachen hinsichtlich den Lieferungen

unterliegt der Rechtsprechung des italienischen Staats und die

territoriale Zust

ändigkeit liegt ausschließlich beim Bezirksgericht

Modena, dem Ort des Firmensitzes des Verk

äufers.

C.3. Sauf en cas de demandes spécifiques

à co venir avant

la Confirmation de Command , le Vendeur ne garantit pas la

commande d’un article soit intégralement constituée par un

m

ême lot de production.

D.- D

ÉLAIS DE LIVRAISON

D.1.- Les d

élais de livraison s’entendent fournis à titre indicatif

et leur prorogation ne donne en aucun cas le droit à l’Acheteur

de demander des indemnisations, excluant dès à présent toute

exception.

D.2.- Si l’Acheteur ne retire pas le mat

ériel, au bout d’un d

élai

de 10 (dix) jours

à compter de la date de l’annonce indiquant

que la marchandise est pr

ête, le Vendeur se réserve la faculté

de fi er à sa discrétion un nouveau délai de livraison.

E.- LIVRAISON ET EXPÉDITION

E.1.- L’éventuelle variation de la destination des Produits,

diff

érente de celle convenue dans la Confirmation de

Commande, doit

être communiqu

ée par l’Acheteur par

écrit

au plus tard le second jour qui pr

écède le jour du retrait au

siège du Vendeur. Le Vendeur se réserve la faculté de ne

pas accepter la variation de la destination des Produits. Au

650

651