CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA
General sale conditions | Allgemeine Liefer und Zahlungsbedingungen | Conditions generales de vente
Condiciones generales de venta | Условия продажи | 般销售条件
H.3.- In the event that identifiable product faults are
ascertained, as defined in sub section G no. 3, the Seller
shall replace the faulty product with another one with
equal or superior characteristics; should this not be
possible, the Seller shall apply a significant price reduction.
Alternatively, following the return of the faulty products, the
Buyer shall have the right to a refund of the price paid plus
the transport cost, with the exclusion of compensation for
any other direct and/or indirect damage.
H.4. The Seller’s warranty shall not be valid if the products
that have identifiable faults (totally or in part) have been
used and/or in any case transformed, as this entails that the
Buyer (or its customer) expressed the intention to accept
them in the condition in which they were found.
H.5.- In the event that hidden product faults are ascertained,
the Seller’s warranty is limited to the replacement with other
products of equal or superior characteristics; should this
not be possible the Seller shall refund the price paid plus the
transport cost. In any case, the Seller’s warranty for any
direct and/or indirect damage caused by the faulty product,
shall be limited to an amount that shall not be greater than
double the selling price applied by the Seller, only in relation
to the faulty part of the supply.
H.6.- In the event that the Buyer resells the product to
subjects protected by the consumer code (law decree
no. 206/2005), the former shall be responsible for the
conditions applied, if different from those stated herein, and
shall ensure that the consumer’s rights are exercised, in
relation to the remedies and terms established by the said
code. If there are the grounds for the Buyer to exercise the
right of recourse and/or make a claim against the Seller/
manufacturer, the said action shall take into account or
go beyond the exemptions and limits established in sub
sections G no. 1 and H no. 5.
I. SOLVE ET REPETE (pay and then claim) AND
TERMINATION CLAUSES
I.1.- Pursuant to article 1462 of the Italian Civil Code, on
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Fassung 1.a vom 1. Januar 2018
A.- MODALITÄT DES VERTRAGSABSCHLUSSES
A.1.- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungenen
regeln alle Verträge zwischen dem Verk
äufer und dem Käufer und
alle
Änderungen oder Abweichungen davon m
üssen schriftlich
vereinbart werden.
A.2.- Eventuelle Angebote sowie mit Handelsvertretern oder
sonstigen Vermittlern vereinbarten Gutschriften sind nicht
verbindlich, es sei denn, sie werden vom Verkäufer schriftlich
best
ätigt.
A.3.- Der Käufer sendet dem Verk
äufer direkt oder über
Handelsvertreter schriftliche Bestellungen zu, die die Angabe der
Artikelnummern der gewünschten Produkte, der Mengen, ihres
Preises und der Bestimmung enthalten müssen. Die vom Käufer
gesendete Bestellung ist unwiderruflich
A.4.- Der Verkauf gilt zu dem Zeitpunkt als abgeschlossen, an
dem: (i) der K
äufer vom Verk
äufer eine schriftliche Bestätigung
per E-Mal, Fax oder auf sonstigem Weg erhält, die den Fristen
und Bedingungen der Bestellung entspricht; oder (ii) falls die
vom Verk
äufer gesendete Bestätigung, Bedingungen enthält,
die von der vom K
äufer erhaltenen Bestellung abweichen, wenn
dieser diese akzeptiert oder nicht innerhalb von 7 (sieben) Tagen
ab ihrem Empfang beanstandet; oder (iii) falls keine schriftliche
Bestätigung durch den Verkäufer erfolgt, zu dem Zeitpunkt, an dem
die Produkte geliefert und vom K
äufer übernommen werden.
B.- PREISE
B.1.- Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen
gelten die von Mal zu Mal vereinbarten Verkaufspreise
als Nettobarpreise bar mit Lieferung frei ab dem in der
Auftragsbestätigung angegebenen Werk des Verk
äufers.
C.- EIGENSCHAFTEN DER PRODUKTE
C.1.- Der Käufer erkl
ärt, die folgende auf der Web-Site des
Unternehmen veröffentlichte Dokumentation zur Kenntnis
genommen zu haben und sich an deren Inhalt zu halten: 1)
Gebrauchsanleitungen und Pflege 2) Technische Datenblätter.
C.2. Aufgrund der intrinsischen Variabilit
ät des Keramikprodukts
sind die Eigenschaften der vorausgehend vom Verk
äufer an den
Käufer gesendeten Warenmuster und/oder Modelle hinweisend
und unverbindlich.
C.3. Vorbehaltlich spezifischer Vereinbarungen vor der
Auftragsbestätigung garantiert der Verk
äufer nicht, dass die
no account may the Buyer suspend or delay payment of
collected material, including in the event of alleged defects
or faults in the material; this does not affect the right to claim
back any payments made unduly (solve et repete).
I.2.- If the Buyer’s financial situation changes or in the event
of non-payment (even partial) of products already supplied,
the Seller reserves the right to suspend the execution of
the supplies underway and/or to terminate the contracts in
force and the Buyer shall not have the right to claim direct
and/or indirect compensation of any type.
L.- RETENTION OF OWNERSHIP
L.1.- The products supplied shall remain exclusive property
of the Seller until the Buyer has paid the full amount.
L.2.- During the aforementioned period, the Buyer shall
undertake the obligations and responsibilities as bailee
(also referred to as custodian) and shall not transfer the said
products, grant their use, let them be seized or distrained
without declaring that the property is of the Seller, and
the Buyer shall immediately inform the Seller by recorded
delivery letter with advice of receipt.
M.- FORCE MAJEURE
M.1.- Each party may suspend the fulfilment of its
contractual obligations, when the said fulfilment is
impossible or objectively too costly due to an unforeseeable
impediment independent from the parties, such as for
example: strike, boycott, lockout, fire, war (declared or not),
civil war, riots and revolutions, requisitions, embargo, power
blackouts, extraordinary breakage of machinery, delays in
the delivery of components or raw materials.
M.2.- The party that wishes to apply this clause shall
immediately notify the onset and end of the circumstances
of force majeure to the other party in writing.
M.3.- If the suspension due to force majeure lasts longer
than 60 (sixty) days, each party shall have the right to
terminate this contract, with a notice of 10 (ten) days to be
notified to the counterparty in writing.
Lieferung des einzelnen Artikels vollständig mit dem gleichen
Produktionslos ausgef
ührt wird.
D.- LIEFERFRISTEN
D.1.- Die Lieferfristen sind unverbindlich und Verz
ögerungen
f
ühren f
ür den K
äufer in keinem Fall zum Anspruch auf
Schadensverg
ütung.
D.2.- Falls der K
äufer das Material nicht innerhalb von 10 (zehn)
Tagen ab dem Datum der Bereitstellung der Waren abholt, beh
ält
sich der Verkäufer das Recht vor, eine neue Lieferfrist festzusetzen.
E.- R
ÜCKLIEFERUNG UND VERSAND
E.1.- Die eventuelle Änderung des Bestimmungsortes der
Produkte, die sich von der in der Auftragsbestätigung vereinbarten
unterscheidet, muss vom Käufer schriftlich innerhalb des
zweiten Tags vor dem f
ür die Abholung am Sitz des Verkäufers
vorgesehenen mitgeteilt werden. Der Verkäufer behält sich das
Recht vor, die Änderung der Bestimmung der Produkte nicht zu
akzeptieren. Falls sich herausstellt, dass die effektive Bestimmung
des Produkts von der vom K
äufer angegebenen verschieden ist,
behält sich der Verk
äufer das Recht vor, die laufenden Lieferungen
nicht auszuf
ühren und/oder die laufenden Vertr
äge aufzul
ösen,
ohne dass der K
äufer jeglichen Anspruch auf Entschädigung
geltend machen kann.
E.2.- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgt
die Lieferung der Ware frei ab Werk (EXW gemäß den
Incoterms 2010), und dies auch, falls vereinbart wird, dass der
Versand oder ein Teil desselben im Auftrag des K
äufers durch den
Verk
äufer erfolgt. In jedem Fall gehen die Risiken spätestens mit
der
Übergabe an das erste Transportunternehmen an den Käufer
über.
E.3.- Unter Beibehaltung der Nichtbeteiligung des Verk
äufers am
Transportvertrag kann der Verk
äufer in der Police der Ladung als
„Shipper“ angegeben werden. Die Mitteilung des Bruttogewichts
des Containers an den Transportunternehmer stellt keine
Übernahme der Verantwortung des Verkäufers hinsichtlich der
SOLAS-Konvention dar (Safety Of Life At Sea). In keinem Fall
kann diese Mitteilung als VGM (Verified G oss Mass) verstanden
werden.
E.4.- Der K
äufer verpflichtet sich sicherzustellen, dass da
zu den Lagern des Verk
äufers gesendete Fahrzeug unter
Ber
ücksichtigung der Natur der Produkte f
ür das Laden geeignet
ist. Falls das zum Laden gesendete Fahrzeug gr
ößere Probleme
beim Beladen bereitet, beh
ält der Verkäufer sich das Recht vor,
zur Abdeckung der höheren Logistikkosten eine Vertragsstrafe
N.- CONFIDENTIALITY
N.1.- The Buyer undertakes to maintain confidentiality as
regards all information of a technical (such as, by way of
a non-limiting example, drawings, tables, documentation,
formulas and correspondence) and commercial nature
(including contractual conditions, purchase prices, payment
conditions,
...) gained during the performance of this
contract.
N.2.- The confidentiality obligation shall be undertaken
for the entire duration of this contract and for the period
following its execution.
N.3.- In case of failure to uphold the confidentiality
obligation, the non-fulfilling party shall pay the other party
compensation for all damages that may derive therefrom.
O.- SELLER’S TRADEMARKS AND DISTINCTIVE SIGNS
O.1.-The use of trademarks, ornamental designs and
creative works in general, in whatever form and manner
of expression (such as, by way of a non-limiting example:
images, photos, drawings, videos, shapes, structures, etc.)
constituting the Seller’s intellectual property, through any
means (such as, by way of a non-limiting example: press,
video, radio, internet, social media, instant messaging
platforms or VoIP, etc.) is strictly forbidden. Any exception to
the said prohibition, even only partial, must be authorised in
writing, each time, by the Seller’s general management.
P.- CONTRACT LANGUAGE, APPLICABLE LAW,
JURISDICTION AND AUTHORITY
P.1.- The present CONTRACT is drafted in Italian, and in
case of disputes the said version shall prevail over any
translations in other languages.
P.2.- Any dispute concerning the supply of products shall
be subject to Italian law and jurisdiction and the Court of
Modena, the town in which the Seller has its registered
office, shall have sole local jurisdiction.
in H
öhe von 4 % des Werts der Produkte zu erheben. Falls das
Fahrzeug vollkommen ungeeignet ist, behält sich der Verkäufer
das Recht vor, das Verladen zu verweigern, ohne dass der Käufer
einen Anspruch auf Verg
ütung der Sch
äden geltend machen kann,
die direkt und/oder indirekt daraus entstehen können.
E.5.- Es ist Aufgabe des Käufers, das Transportunternehmen zu
beauftragen und die Produkte vor dem Laden zu kontrollieren;
eventuelle Anmerkungen zur Unversehrtheit der Verpackungen
und der Übereinstimmung der geladenen Menge mit der
in den Transportpapieren angegebenen müssen vom
Transportunternehmen zum Zeitpunkt des Ladens vorgenommen
werden. Diese Anmerkungen m
üssen auf alle Exemplaren der
Transportpapiere vermerkt werden, anderenfalls gelten die
geladenen Produkte als unbeschädigt und vollständig. Daraus
folgt, dass der Verkäufer keinerlei Haftung f
ür Fehlmengen
oder Besch
ädigungen der Produkte übernimmt, die vom
Transportunternehmen nicht gemeldet werden.
E.6.- Es ist ebenfalls Aufgabe des Käufers, das
Transportunternehmen zu beauftragen und die Modalität und
die Stabilit
ät des Ladens auf das Fahrzeug zu
überprüfen,
damit es während des Transports nicht zu Brüchen kommt,
sowie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen der
Straßenverkehrsordnung zu gewährleisten.
F.- ZAHLUNGEN
F.1.- Alle Zahlungsverpflichtung müssen am Firmensit
des Verkäufers erfüllt werden. Eventuelle Zahlungen an
Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter gelten als nicht
geleistet, bis sie beim Verk
äufer eingehen.
F.2.- Es ist dem K
äufer untersagt, die Zahlungen aus
Ländern vorzunehmen, die vom Land seines Firmensitzes
verschieden sind, falls diese Länder keinen angemessenen
Informationsaustausch mit Italien gew
ährleisten. Im Fall der
Verletzung dieses Verbots hat der Verkäufer das Recht, den
Vertrag aus gutem Grund aufzulösen, ohne dass der K
äufer eine
Vergütung des entstandenen Schadens geltend machen kann.
F.3.- Eventuelle Kosten und Gebühren für die Einziehung von
Effekten und Wechseln gehen zu Lasten des Käufers. Im Fall der
Nichteinhaltung des für die Zahlung festgesetzten Tags - auch
nur partiell - fallen Säumniszinsen zu Gunsten des Verk
äufers
an, in der vom ital. Gesetzerlass vom 9. Oktober 2002, Nr. 231
vorgesehenen Höhe.
F.4.- Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen
verpflichtet sich der
äufer, keine Guthaben gegen
über dem
Verk
äufer zu verrechnen.
G.- BEANSTANDUNGEN
G.1.- Beim Empfang der Produkte muss der K
äufer sie einer
sorgfältigen Sichtkontrolle gemäß den Angaben von Punkt 7 der
Normen UNI EN ISO 10545-2 unterziehen.
G.2.- Die Installation und die Verlegung der Produkte m
üssen
unter Einhaltung der Empfehlungen zu den Arbeiten ausgeführt
werden, die vor und während der Verlegung ausgef
ührt werden
müssen, wie angegeben im Dokument 1) Gebrauchsanleitungen
und Pflege er
öffentlicht auf der Web-Site des Verkäufers und
angegeben auf der Verpackung des Produkts und/oder im Inneren
derselben. Sch
äden, die durch eine falsche Installation, Verlegung
und durch eine unterlassene/falsche Pflege (a weichend von
den Angaben in 1) Gebrauchsanleitungen und Pflege), du ch
eine ungeeignete Gebrauchsbestimmung oder durch normale
Abnutzung verursacht werden, werden nicht als M
ängel des
Produkts anerkannt.
G.3.- Vorbehaltlich der Grenzen der Akzeptabilit
ät, die von der
internationalen Norm EN 14411 (ISO 13006) vorgesehen sind,
erkennen die Parteien M
ängel der Produkte als offensichtliche
M
ängel an, die bereits bei ihrem Empfang festgestellt werden
k
önnen, die das Material zur Verwendung ungeeignet machen
oder die den Wert betr
ächtlich verringern. In diese Kategorie
fallen Mängel, wie im Dokument definiert 1) Handbuch zu
Verlegung,Benutzung,ReinigungundPfleg ,veröffentlichtauf
der Web-Site des Verk
äufers. Als nicht erschöpfende Beispiele
werden Oberflächenm
ängel, fehlerhafte G afik, Defekt
polierte Oberfl
äch , Defekte des Kalibers, der Planarität, der
Rechtwinkligkeit/Gradlinigkeit, der St
ärke, Risse, abgeschlagene
Kanten, Fehlfarbe, gemischte Brandfarbe sowie Produkte mit
Kantsplitterung durch Rettifizierung als offensichtliche M
änge
anerkannt.
G.4.- Falls der K
äufer offensichtliche M
ängel feststellt, muss er
dies dem Verk
äufer innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Empfang
schriftlich melden und die gesamte Charge des Materials f
ür
den Verk
äufer zur Verfügung halten; anderenfalls verfällt der
Rechtsanspruch. Bei der Beanstandung m
üssen die Daten der
Rechnung sowie eine pr
äzise Beschreibung des beanstandeten
Mangels angegeben werden, falls m
öglich mit einer fotografische
Dokumentation. Falls die Beanstandung unberechtigt sein sollte,
ist der Käufer gehalten, dem Verkäufer die f
ür einen eventuellen
Ortstermin aufgewendeten Kosten (Gutachten, Reisekosten, usw.)
zu erstatten.
G.5.- Versteckte M
ängel müssen dem Verk
äufer innerhalb von
8 (acht) Tagen ab Feststellung des Mangels per Einschreiben
mit R
ückschein gemeldet werden: anderenfalls verfällt der
Rechtsanspruch.
G.6.- Die Aktion des K
äufers zur Inanspruchnahme der
M
ängelhaftung muss in jedem Fall innerhalb von 12 (zw
ölf)
Monaten ab der Lieferung der Produkte erfolgen.
H.- M
ÄNGELHAFTUNG
H.1. Die Garantie des Verk
äufers ist begrenzt auf Produkte erster
Qualit
ät und sie bezieht sich nicht auf Produkte zweiter oder dritter
Qualit
ät oder auf gelegentliche Partien mit besonderen Preisen
oder Nachl
ässe, die in der Auftragsbest
ätigung angegeben
werden.
H.2. Der Verk
äufer garantiert nicht die Eignung der Produkte f
ür
besondere Verwendungen, sondern lediglich die technischen
Eigenschaften, die auf der Web-Site in Dokument 2) Technische
Datenblätter veröffentlicht sind. Die Angabe zur Verwendung
ist als unverbindlich anzusehen, auch wenn vom Verkäufer in
Katalogen und Handb
üchern angegeben ist. Es ist stets Aufgabe
des Planers, auf der Grundlage der in den 2) Technischen
CONDITIONS G
ÉNÉRALES DE VENTE
R
év.1a du 1er Janvier 2018
A.- MODALIT
ÉS DE CONCLUSION DU CONTRAT
A.1.- Les pr
ésentes Conditions Générales de Vente régissent
tout contrat de Vente entre le Vendeur et l’Acheteur et toute
modification ou d
érogation de ces dernières doit être convenue
par
écrit.
A.2.- D’
éventuelles offres, accr
éditations et / ou ristournes
accordées par des agents ou par d’autres interm
édiaires, ne
seront réput
ées valables que si elles sont confirm
ées par écrit
par le Vendeur.
A.3.- L’Acheteur envoie au Vendeur, directement ou par
l’interm
édiaire d’agents, des Commandes écrites qui doivent
indiquer les codes des Produits demand
és, les quantités, leur
prix et leur destination. La commande envoyée par l’Acheteur
est irr
évocable.
A.4.- La Vente doit
être r
éputée conclue au moment où : (i)
l’Acheteur re
çoit de la part du Vendeur une Confirmation écrite
par e-mail, par t
élécopie ou par d’autres moyens tél
ématiques,
conforme aux conditions de la Commande ; ou (ii) en cas de
Confirmation e voy
ée par le Vendeur contenant des conditions
Datenbl
ättern angegebenen Eigenschaften die Eignung des
Produktsf
ürspezifischeNutzungsbedingungenzub werten,unter
Ber
ücksichtigung der Belastungen sowie der Variablen, die am
Ort der Bestimmung auftreten und die Eigenschaften ver
ändern
k
önnen, wie zum Beispiel die Intensität des Verkehrs, die Qualit
ät
des Verkehrs (Begehung bei Vorhandensein von Sand, Schmutz
usw.), die eventuellen klimatischen Bedingungen sowie alle
sonstigenEinfl
üss ,denendasMaterialausgesetztseinkann.
H.3.- Falls festgestellt wird, dass das Produkt offensichtliche
M
ängel aufweist, wie de
finiert in Punkt G, Nr. 3, nimmt der
Verk
äufer die Ersetzung des mangelhaften Produkts durch ein
anderes mit gleichen oder h
öherwertigen Eigenschaften vor, oder
er nimmt eine angemessene Reduzierung des Preises vor, falls
dies nicht m
öglich ist. Alternativ hat der Käufer nach R
ücklieferung
der mangelhaften Produkte das Recht auf R
ückerstattung
des bezahlten Preises, zuz
üglich der Transportkosten, mit
Ausschließung der Verg
ütung aller direkten und/oder indirekten
Sch
äden.
H.4. Die Garantie des Verk
äufer wird ausgeschlossen, falls das
mangelhafte Produkt (ganz oder teilweise) verwendet und/oder
umgewandelt worden ist, da davon ausgegangen wird, dass der
K
äufer (oder sein Kunde) dadurch seinen Willen zum Ausdruck
gebracht hat, es in dem Zustand zu akzeptieren, in dem es sich
befindet
H.5 Falls festgestellt wird, dass das Produkt versteckte M
ängel
aufweist, ist die Garantie des Verk
äufers auf die Ersetzung des
Materials durch anderes mit gleichen oder h
öherwertigeren
Eigenschaften beschr
änkt oder - falls dies nicht m
öglich ist -
auf die R
ückerstattung des bezahlten Preises, zuz
üglich der
Transportkosten. In jedem Fall ist die Garantie des Verk
äufers
f
ür alle direkten und/oder indirekten Sch
äden, die durch das
mangelhafte Produkt entstehen, auf einen Betrag begrenzt, der
das Doppelte des Verkaufspreises nicht
übersteigen kann, den der
Verk
äufer auf den mangelhaften Teil der Lieferung angewendet
hat.
H.6.- Falls der K
äufer das Produkt an Kunden weiterverkauft, die
vom Verbraucherschutzgesetz (ital. Gesetzerlass Nr. 206/2005)
gesch
ützt werden, ist er verantwortlich für die angewendeten
Bedingungen, falls diese von den hier angegebenen abweichen,
und er muss sicherstellen, dass die Rechte des Verbrauchers
gem
äß den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgeübt werden
k
önnen. Falls die Voraussetzungen gegeben sind, kann das
Regressrecht des K
äufers gegen
über dem Verkäufer/Hersteller
nicht die Grenzen übersteigen, die von Punkt G, Nr. 1 bis Punkt H,
Nr. 5 angegeben werden.
I. KLAUSEL SOLVE ET REPETE UND AUFL
ÖSUNGSKLAUSEL
I.1.- Gem
äß den Bestimmungen von § 1462 des ital. Bürgerlichen
Gesetzbuches kann der K
äufer in keinem Fall - einschließlich von
vermeintlichen M
ängeln oder Defekten des Materials - die Zahlung
des abgenommenen Materials aussetzen oder verz
ögern,
nat
ürlich vorbehaltlich des Rechts, ungerechtfertigt gezahlte
Betr
äge zur
ückzufordern, und dies nur nach Erbringung des
Nachweises der Rechtm
äßigkeit der Forderung (Solve et Repete).
I.2.- Im Fall der Veränderung der Verm
ögensbedingungen des
K
äufers oder der auch nur partiellen Nichtbezahlung der bereits
gelieferten Produkte kann der Verk
äufer die laufenden Lieferungen
aussetzen und/oder die laufenden Vertr
äge aufl
ösen, ohn
dass der K
äufer die Verg
ütung von direkten und/oder indirekten
Sch
äden geltend machen kann.
L.- EIGENTUMSVORBEHALT
L.1.- Bis zur vollst
ändigen Bezahlung des Preises durch den Käufer
diff
érant de la Commande envoyée par l’Acheteur lorsque
celui-ci l’accepte par
écrit ou quoi qu’il en soit s’il ne la conteste
pas dans un d
élai de 7 (sept) jours à compter de la réception
; ou (iii) en l’absence d’une confirmation écrite de la part du
Vendeur, au moment o
ù les Produits seront livrés et chargés
par l’Acheteur.
B.- PRIX
B.1.- Sauf accord contraire, les prix de vente convenus au fur et
à mesure sont réput
és nets, pour les paiements en esp
èces et
les livraisons Franco l’
établissement du Vendeur indiqué sur la
Confirmation de Command .
C.- CARACT
ÉRISTIQUES DES PRODUITS
C.1.- L’Acheteur d
éclare avoir lu et s’en tenir au contenu de
la documentation suivante publi
ée sur le site Internet de la
soci
été: 1) Instructions pour l’utilisation et l’entretien et 2)
Fiches techniques.
C.2. Vu la variabilit
é intrinsèque du produit en c
éramique, les
caract
éristiques des
échantillons et / ou des modèles envoy
és
pr
éc
édemment par le Vendeur à l’Acheteur sont indicatifs et
non contraignants.
bleiben die Produkte, die den Gegenstand der Lieferung darstellen,
Eigentum des Verkäufers.
L.2.- W
ährend dieses Zeitraums übernimmt der Käufer die
Pflichten und die Verantwortlichkeiten f
ür die Aufbewahrung der
gekauften Produkte und er kann sie nicht veräußern, zur Nutzung
überlassen oder beschlagnahmen oder pfänden lassen, ohne das
Eigentum des Verkäufers anzugeben und ohne diesen umgehend
per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen.
M.- HÖHERE GEWALT
M.1.- Beide Parteien können die Ausführung der vertraglichen
Pflichtenausset en,wenndieAusführungausGr
ünden,dievom
eigenen Willen unabhängig sind, unmöglich oder objektiv zu
aufwendig wird, wie zum Beispiel: Streiks, Boykott, Aussperrung,
Brand, Krieg (erklärt oder nicht), B
ürgerkrieg, Aufstände und
Revolutionen, Beschlagnahme, Embargo, Unterbrechungen der
Energieversorgung, außerordentliche Defekte von Maschinen,
Verspätung bei der Anlieferung von Komponenten und Rohstoffen.
M.2.- Die Partei, die beabsichtigt, die vorliegende Klausel in
Anspruch zu nehmen, muss der anderen Partei schriftlich das
Auftreten von Umständen der H
öheren Gewalt mitteilen.
M.3.- Falls die Aussetzung aufgrund von H
öherer Gewalt mehr als
60 (sechzig) Tage andauert, haben beiden Parteien das Recht, den
vorliegenden Vertrag nach einer schriftlichen Vorankündigung von
10 (zehn) Tagen an die Gegenpartei aufzul
ösen.
N.- VERTRAULICHKEITSPFLICHT
N.1.- Der K
äufer ist gehalten, über alle technischen Informationen
(wie zum Beispiel Zeichnungen, Prospekte, Dokumentationen,
Formeln und Schriftverkehr) und kommerziellen Informationen
(einschließlich der Vertragsbedingungen, der Kaufpreise, der
Zahlungsbedingungen usw.), in deren Kenntnis während der
Ausführung des vorliegenden Vertrages kommt, absolute
Vertraulichkeit einzuhalten.
N.2.- Die Vertraulichkeitspflicht wi d für die Dauer des Vertrages
sowie den Zeitraum nach seiner Ausführung übernommen.
N.3.- Im Fall der Nichteinhaltung der Vertraulichkeitspflicht ist di
nicht einhaltende Partei gehalten, der anderen Partei alle daraus
entstehenden Schäden zu verg
üten.
O.- MARKEN UND KENNZEICHNUNGEN DES VERK
ÄUFERS
O.1.-Die Verwendung von Marken, Ziermotiven und
geistigem Eigentum im Allgemeinen in jeder Form sowie
jeder Ausdrucksform (als nicht erschöpfendes Beispiel:
Bilder, Fotos, Zeichnungen, Filme, Abbildungen, Strukturen
usw.), die intellektuelles Eigentum des Verk
äufers sind, ist auf
jede Weise (als nicht erschöpfendes Beispiel: Presse, Video,
Radio, Internet, Social Media, Instant-Message-Plattform oder
VoIP usw.) strengstens untersagt. Alle - auch nur partielle -
Abweichungen von diesem Verbot m
üssen von Fall zu Fall
schriftlich von der Generaldirektion des Verk
äufers autorisiert
werden.
P.- SPRACHE DES VERTRAGS, ANWENDBARES RECHT,
RECHTSPRECHUNG UND GERICHTSSTAND
P.1.- Der Vertrag und die vorliegenden Bedingungen werden in
italienischer Sprache verfasst, die im Fall der Abweichung der
Übersetzung in andere Sprachen Vorrang hat.
P.2.- Die Regelung aller Rechtssachen hinsichtlich den Lieferungen
unterliegt der Rechtsprechung des italienischen Staats und die
territoriale Zust
ändigkeit liegt ausschließlich beim Bezirksgericht
Modena, dem Ort des Firmensitzes des Verk
äufers.
C.3. Sauf en cas de demandes spécifiques
à co venir avant
la Confirmation de Command , le Vendeur ne garantit pas la
commande d’un article soit intégralement constituée par un
m
ême lot de production.
D.- D
ÉLAIS DE LIVRAISON
D.1.- Les d
élais de livraison s’entendent fournis à titre indicatif
et leur prorogation ne donne en aucun cas le droit à l’Acheteur
de demander des indemnisations, excluant dès à présent toute
exception.
D.2.- Si l’Acheteur ne retire pas le mat
ériel, au bout d’un d
élai
de 10 (dix) jours
à compter de la date de l’annonce indiquant
que la marchandise est pr
ête, le Vendeur se réserve la faculté
de fi er à sa discrétion un nouveau délai de livraison.
E.- LIVRAISON ET EXPÉDITION
E.1.- L’éventuelle variation de la destination des Produits,
diff
érente de celle convenue dans la Confirmation de
Commande, doit
être communiqu
ée par l’Acheteur par
écrit
au plus tard le second jour qui pr
écède le jour du retrait au
siège du Vendeur. Le Vendeur se réserve la faculté de ne
pas accepter la variation de la destination des Produits. Au
650
651